TOP HAIR – Das Magazin
Tod des Firmeninhabers: Was ist zu tun?
Trauerbewältigung und Bürokratie – Den Nachlass eines Verstorbenen zu regeln ist nicht leicht. Rechtzeitig Vorsorge zu treffen hilft den Erbberechtigten bei Bankgesprächen, vor allem wenn ein Unternehmen weitergeführt werden muss.
Ein Arbeitsvertrag muss schon sein
Seit einer kleinen Ewigkeit Pflicht – doch offenbar immer noch nicht Allgemeingut: Arbeitgeber sollen ihren Beschäftigten einen schriftlichen Arbeitvertrag ausstellen.
Achtung Trickbetrüger!
Aus aktuellem Anlass warnt das Finanzministerium Brandenburg vor falschen Finanzbeamten.
Abfindung nach Kündigung?
Um Konflikte bei Kündigungen durch den Arbeitgeber zu vermeiden und das Vertrauensverhältnis zum Arbeitnehmer nicht auf Dauer zu schädigen, gibt es gütliche Einigungen in Form von einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag – in bestimmten Fällen auch mit Abfindung.
Investmentfonds als Altersvorsorge
Vorsorge in Zeiten niedriger Zinsen: Mit Investmentfonds kann man das Alter absichern und Vermögen aufbauen, rät TOP HAIR-Finanzexperte Michael Vetter.
Feiertage: Versäumen Sie keine Frist!
Sind Heiligabend und Silvester eigentlich Feiertage? Für die Berechnung von Fristen ist das nicht ganz unwichtig, weiß Wirtschaftsjournalist Dietmar Kern.
Friseursalon Kosten: Der kleine Kosten-Check für Saloninhaber
Wissen Sie, wie viele Friseursalon Kosten Sie sich leisten können? Unternehmensberater Peter Hofmann kennt die Antwort.
Wenn Schwangere nicht arbeiten dürfen
Wenn Schwangere nicht arbeiten dürfen: Schon am ersten Arbeitstag kann „Beschäftigung verboten“ sein. Aktuelle Beispiele aus der Arbeits- und Sozial-Rechtsprechung.
Ende einer Geschäftsbeziehung
Die Star-Online Software GmbH und die ecs electronic cash systems GmbH haben ihre Zusammenarbeit beendet.
Arbeitsrecht/ Arbeitsschutzrecht und Sozialrecht: Verständlicher Überblick
Die Nachschlagewerke „Übersicht über das Arbeitsrecht/Arbeitsschutzrecht“ sowie „Übersicht über das Sozialrecht“ sind in überarbeiteter Auflage erschienen.
Pro Jahr eine Echthaarperücke
Eine unter totalem Haarausfall leidende Frau hat jährlich Anspruch auf Versorgung mit einer Echthaarperücke.
Ist Ihr Kassensystem finanzamttauglich?
Mit dem neuen Kassengesetz sind Kassensysteme künftig noch stärker gefordert. Ist Ihres zukunftsfähig?
Rentner, bleibt an Bord!
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs macht die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern im Rentenalter für Firmen attraktiver. Welche Möglichkeiten Unternehmen jetzt haben und wie sie arbeitsrechtliche Stolperfallen umgehen, lesen Sie hier.
Anbieter besser schützen
Beim derzeitigen Telemediengesetz ist Nachsitzen angesagt: Denn aktuell bewahrt es Inhaber, die offenes WLAN anbieten, nicht vor zivilrechtlichen Abmahnungen.
Passende Vorsorge – die Qual der Wahl
Will man das passende Vorsorgemodell für sich finden, sollte man die Möglichkeiten gut vergleichen.
Mutterschutz plus
Der Gesetzgeber hat das Mutterschutzgesetz reformiert – mit Verschärfungen für Arbeitgeber. Rebekka De Conno, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, klärt auf.
Kassensoftware studiolution erhält GoBD-Zertifikat
Die Kassen- und Terminsoftware „studiolution“ wird nach den Kassenrichtlinien GoBD zertifiziert.
Wenn die Hausbank Ärger macht
Ein erfahrener Betriebsinhaber von 58 Jahren und seit mehr als 20 Jahren eine Hausbank mit einer bisher weitgehend komplikationslosen Geschäftspartnerschaft: Mit diesen Voraussetzungen glaubte sich Wilhelm K. für die Jahre bis zu seinem Rückzug aus dem Friseurbetrieb auf der sicheren Seite.
Haare verschnitten und andere Pannen im Salon
Unglaublich, aber nicht unmöglich: Was im Salon so alles passieren kann! Frank Hillebrecht von der Signal Iduna hat TOP HAIR einige Fälle skizziert.
Kassennachschau: Achtung, die Prüfer kommen!
Seit dem 1. Januar 2018 dürfen Finanzprüfer unangemeldet zur Kassennachschau erscheinen. Ein guter Grund, sich intensiver mit dem Thema Kasse zu beschäftigen –und vorbereitet zu sein.
Neues Jahr – neues Recht
Betriebsrente, Mindestlohn oder Krankenversicherung sind nur ein paar der Themen, bei denen es 2019 Änderungen gibt. Die folgende Übersicht der Rechtsexperten Maik Haitmann und Wolfgang Büser zeigt wichtige neue Gesetze und Regelungen, die auch für Friseurunternehmer interessant sind.
Für das Alter vorsorgen: Wo bin ich und wo will ich hin?
Jeder wünscht sich im Alter ein finanzielles Polster für ein angenehmes Leben. Frühzeitig planen und sinnvoll sparen hilft, die staatlich garantierten Rentenzahlungen zu unterfüttern.
Befristete Arbeitsverträge – wo sind Fallstricke?
Zeitlich befristete Arbeitsverträge sind bei Arbeitgebern beliebt. Unter welchen Voraussetzungen sind sie rechtlich zulässig? Rechtsexperte Wolfgang Büser klärt auf.
Kassensoftware: die wichtigsten Kennzahlen
Beim Kauf einer Kassensoftware für Ihren Friseursalon, sollten Sie sich fragen: Was muss die neue Software leisten?, Ist sie für meinen Salon passend?, Worauf muss ich achten? Branchenexperte und TOP HAIR-Autor René Krombholz gibt Hilfestellung
Sprechen Sie jetzt mit Ihrer Bank
Während die Auswirkungen der künftigen Eigenkapitalerhöhung bei den Banken („Basel III“) derzeit fast ausschließlich aus der Sicht der Kreditinstitute dargestellt werden,
Kredite: Jetzt handeln!
Für risikobehaftete Geschäfte müssen Banken künftig mehr Eigenkapital vorhalten – Stichwort Basel IV. Das hat Auswirkungen auf Kreditvergaben.
Geschäftsfreunden eine Freude machen
Wer im Geschäftsleben anderen eine Freude machen will, der kann seinen Aufwand dafür vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Jedoch sollten die Geschenke nicht zu üppig ausfallen, weiß TOP HAIR-Experte Wolfgang Büser.
Der Gutschein und die Steuern
Bei der steuerlichen Einordnung von Geschenk-Gutscheinen muss seit dem 1. Januar 2019 nach „Einzweckgutscheinen“ und „Mehrzweckgutscheinen“ unterschieden werden.
Wolf Davids spricht Klartext
Unruhestand im Ruhestand – ein Gespräch mit Branchenexperte und TOP HAIR-Referent und -Autor Wolf Davids auf der Insel Ibiza.
Kundenbindung im Friseursalon
„Mach’s gut!“ ist eine Floskel, die eigentlich als freundliche Verabschiedung gewählt wird. Doch Sie dürfen das gerne auch wörtlich nehmen: Als Aufforderung des Kunden an seinen Friseur. Er sagt es nicht ausdrücklich, aber er will und erwartet, dass das, was Sie machen, gut wird. Erfüllt sich diese Erwartung nicht, wird er sich früher oder später von seinem Friseur trennen. TOP HAIR-Experte Wolf Davids weiß, wie Sie das verhindern können.
