09.09.2024

Corona-Soforthilfe: erster Musterprozess Friseur in Stuttgart

Am 18.9. findet am Verwaltungsgericht Stuttgart die erste mündliche Verhandlung eines durch die „IFG Initiative Friseure für Gerechtigkeit“ betreuten Friseurbetriebes statt.

Die von Friseurunternehmer Bernhard Ries ins Leben gerufene „Initiative für Gerechtigkeit“ kämpft dafür, dass ausgezahlte Soforthilfen nicht zurückgezahlt werden müssen und betreut Friseur*innen, die gegen die Rückzahlung Klage einreichen. Am 18. September um 9.30 Uhr findet nun „die erste mündliche Verhandlung eines durch unsere Initiative betreuten Friseurbetriebes zum Thema Corona Soforthilfe statt“, informiert Bernhard Ries und lädt Interessierte ein, die Verhandlung zu besuchen. Insgesamt ist der Prozess auf drei Verhandlungstage angesetzt.

Bereits im Juli gab es mehrere Urteile dazu aus anderen Branchen: Das Gericht hatte hier  Rückforderungen als rechtswidrig eingestuft. Da diese Urteile als Fingerzeig auch für die Friseurbranche gelten, setzt die IFG große Hoffnungen in einen positiven Ausgang des Prozesses um einen Friseur. Wer am ersten Verhandlungstag am 18.9. im Sitzungssaal 5 am Verwaltungsgericht Stuttgart teilnehmen möchte, soll sich unter info@friseure-fuer-gerechtigkeit.de anmelden, da die Plätze begrenzt sind.