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13.12.2021

„Neuheiten-ABC“ 2022: Das ändert sich im kommenden Jahr

Nur noch wenige Tage bis zum Jahreswechsel. Dann gibt es wieder wichtige Änderungen und neue Gesetze. Hier ein Überblick von A bis Z.

A

Arbeitslosenversicherung Arbeitgeber müssen ab dem 1. Januar 2022 wieder den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung für Rentner zahlen. Im „Flexirenten-Gesetz“ aus dem Jahr 2016 wurde festgelegt, dass dieser Anteil ab Erreichen der Regelaltersgrenze für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 wegfällt. Demnach fällt er nun wieder an.

Ausbildungsvergütung Für Lehrverträge, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, gilt jeweils für das erste Ausbildungsjahr eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 585 Euro. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es Aufschläge. Der Auszubildende erhält 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent über dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres.

Autoversicherungen Jährlich werden neue Typklassen für die Autoversicherung errechnet. Für bestehende Verträge bringt das Veränderungen, meist zum 1. Januar. Davon werden – laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) – im Jahr 2022 rund elf Millionen Autos in der Kfz-Haftpflichtversicherung betroffen sein.

C

Corona-Bonus Arbeitnehmer können maximal 1.500 Euro als steuerfreien Corona-Bonus von ihrem Arbeitgeber erhalten. Das gilt noch bis zum 31. März 2022. Eine Voraussetzung für die Auszahlung: Die Höchstgrenze von 1.500 Euro darf nicht überschritten werden.

CO2-Preis Am 1. Januar 2022 tritt die nächste Stufe der CO2-Bepreisung in Kraft. Das Ziel: Klimaschädliche Produkte sollen teurer sein als klimafreundliche. Der Preis steigt auf 30 Euro pro Tonne CO2. Das bedeutet, dass die Preise für Benzin und Diesel im Vergleich zu 2021 nochmal steigen. Der ACE (Auto Club Europa) geht von einem durchschnittlichen Preisanstieg beim Benzin von 1,4 Cent pro Liter aus – beim Diesel von 1,6 Cent/Liter.

D

Deutsche Bahn Ab 2022 werden keine Papier-Fahrkarten mehr in Fernzügen verkauft. Wer spontan einsteigt, der muss sein Ticket online buchen – zehn Minuten Zeit bleiben dafür nach der Abfahrt.

E

Elektronische Krankmeldung Bereits seit dem 1. Oktober 2021 müssen Ärzte Krankmeldungen digital an die Krankenkassen übermitteln. Ab dem 1. Juli 2022 stellen die Kassen den Arbeitgebern die Krankmeldungen ebenfalls digital zur Verfügung. Der „gelbe Schein“ bleibt aber noch, denn die Ärzte müssen dem Versicherten weiterhin eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aushändigen.

F

Führerschein Wer in den Jahren 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der vor dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden ist, der muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Um einen „Umtausch-Massenansturm“ zu vermeiden, ist ein schrittweiser Umtausch nach Geburtsjahrgang vorgesehen: So gilt zum Beispiel für Fahrerlaubnisinhaber/innen, die zwischen 1965 und 1970 geboren worden, dass sie ihren Führerschein bis zum 19.01.2024 umtauschen müssen – vorausgesetzt, der Führerschein wurde bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt. Vor 1953 Geborene haben bis zum 19.01.2033 Zeit (damit wird den Senioren faktisch der Gang zum Straßenverkehrsamt erspart). Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gelten andere Fristen. Beispiele: Führerscheine, die von 1999 bis 2001 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19.01.2026 umgetauscht sein; die in der Zeit von 2005 bis 2007 ausgestellten Führerscheine bis zum 19.01.2028 - und Führerscheine, die in der Zeit vom 01.01.2012 bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, sind bis zum 19.01.2033 umzutauschen.

I

Insolvenzgeldumlage 2022 soll die Insolvenzgeldumlage von 0,12 Prozent auf voraussichtlich 0,09 Prozent sinken. Die Insolvenzgeldumlage dient in erster Linie dazu, ausgefallene Entgeltansprüche der Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers zu sichern. Im Grunde wird sie mit wenigen Ausnahmen von allen Arbeitgebern für jeden Arbeitnehmer gezahlt.

M

Mindestlohn Im kommenden Jahr steigt der gesetzliche Mindestlohn zweimal. Ab dem 1. Januar sind 9,82 Euro pro Stunde vorgeschrieben und ab dem 1. Juli 10,45 Euro/Stunde. Aktuell beträgt der Mindestlohn 9,60 € die Stunde. Die Ampel-Koalition plant, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben.

Minijob Die Minijob-Zentrale weist darauf hin, dass es ab dem 1. Januar 2022 zu Änderungen bei den Meldungen kurzfristiger Minijobs kommen wird. Der Arbeitgeber muss künftig in der Meldung für den kurzfristigen Minijob angeben, wie die Aushilfe für die Dauer der Beschäftigung krankenversichert ist. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung werden sich zu den Neuregelungen beziehungsweise zur genauen Umsetzung allerdings noch abstimmen.

P

Pflegereform Unter anderem wird der Beitrag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Prozentpunkte auf 0,35 Prozent angehoben. Ab September 2022 dürfen nur noch solche Pflegeeinrichtungen versorgen, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Pflegebedürftige sollen durch die Reform nicht „benachteiligt“ werden. Deshalb zahlt die Pflegeversicherung künftig neben dem (je nach Pflegegrad unterschiedlichen hohen Pflegegeld) einen Zuschlag. Dieser soll mit der Dauer der Pflege steigen: Im ersten Jahr soll die Pflegekasse fünf Prozent des pflegebedingten Eigenanteils tragen, im zweiten Jahr 25 Prozent, im dritten Jahr 45 Prozent und danach 70 Prozent.

Plastiktütenverbot Vom neuen Jahr an dürfen an den Supermarktkassen in Deutschland keine Plastiktüten mehr angeboten werden. Die leichten Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke zwischen 15 und 50 Mikrometern (Standard an Kassen) sind künftig verboten. Ausgenommen vom Verbot sind besonders stabile Mehrweg-Tüten sowie die dünnen Plastikbeutel, die etwa in der Obst- und Gemüseabteilung zu finden sind.

Porto Ab Januar wird das „Briefe verschicken“ wieder teurer. Verschiedene Briefprodukte kosten jeweils mindestens fünf Cent mehr. Ein Standardbrief zum Beispiel kostet dann 85 statt bisher 80 Cent, der Großbrief1,60 Euro statt 1,55 Euro. Die Postkarte wird sogar um 10 Cent teurer: statt 60 Cent kostet sie künftig 70 Cent. Und bei den Einschreiben müssen künftig 15 Cent mehr auf den Tisch gelegt werden; beim Standard 2,65 Euro (statt 2,50 €) und beim Einwurf-Einschreiben 2,35 Euro statt 2,20 Euro.

T

Teilhabestärkungsgesetz Bereits Ende Mai 2021 hat der Bundesrat dem Teilhabestärkungsgesetz zugestimmt. So soll das Budget ausgeweitet werden, das Menschen mit Behinderungen eine reguläre Berufsausbildung ermöglicht. Außerdem soll eine einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber zur Information, Beratung und Unterstützung bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen eingerichtet werden.

Z

Zensus Am 15. Mai wird gezählt, wie viele Menschen aktuell in der Bundesrepublik leben. Ursprünglich sollte der sogenannte Zensus 2021 stattfinden (alle 10 Jahre, der letzte war im Jahr 2011). Da wurde er aber aufgrund der Corona-Pandemie verschoben.

Quelle: Redaktionsbüro Büser