Foto: shutterstock-Brian A Jackson

14.06.2021

Überbrückungshilfe III: verlängert und mit Neuerungen

Bis zum 30.9. ist die Überbrückungshilfe III verlängert. Als Plus kommen eine Restart-Prämie und ein Zuschuss zu insolvenzabwendenden Anwalts- oder Gerichtskosten dazu.

Die Überbrückungshilfe III ist bis zum 30.09.2021 verlängert und durch ein neues Programm Überbrückungshilfe III Plus ergänzt worden. Auch in der Überbrückungshilfe III Plus sind nur Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Ein prüfender Dritter muss beantragen.

Neu bei der Überbrückungshilfe III Plus:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) zur bestehenden Personalkostenpauschale als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.
     
  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.
     
  • Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021.

Mehr Infos gibt es unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de