23.04.2021
Neues zur Überbrückungshilfe III
Seit dem 20. April gibt es Erweiterungen bei der Überbrückungshilfe III, u. a. beim Eigenkapitalzuschuss für schwer betroffene Unternehmen.
Die Überbrückungshilfe III wurde u.a. um einen Eigenkapitalzuschuss erweitert. Dieser wird für alle antragsberechtigten Monate gewährt. Weitere Neuerungen betreffen z. B. die Erstattung von Fixkosten.
Die Änderungen für die Friseurbranche im Detail:
- Eigenkapitalzuschuss für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in mindestens drei Monaten im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021
- Für Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent: Erhöhung der Fixkostenerstattung auf 100 Prozent.
- Sonderabschreibungsmöglichkeiten für mehr Waren (bisher nur Winterware und verderbliche Ware) auf Hersteller, Großhändler und professionelle Verwender erweitert.
- Antragstellenden wird in begründeten Fällen bei außergewöhnlichen betrieblichen Umständen die Möglichkeit eingeräumt, alternative Vergleichszeiträume zur Ermittlung des Umsatzrückgangs im Jahr 2019 zu wählen.
- Unternehmen und Soloselbstständige erhalten nachträgliches Wahlrecht zwischen Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III zum Zeitpunkt der Schlussabrechnung.
Die Anträge können bis zum 31. August 2021 gestellt werden. Der Start der Änderungsanträge erfolgt noch im April 2021.
Mehr Infos, auch zur Antragsstellung, finden Sie hier auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.