Foto: picture alliance/dpa | Kay Nietfeld

01.12.2021

Koalitionsvertrag: Die wichtigsten Punkte für Unternehmer

Der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition ist seit 24.11.2021 öffentlich. Hier einige der wichtigsten Pläne, die auch für Saloninhaber relevant werden können.

Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn soll in einer einmaligen Anpassung auf 12 Euro je Stunde steigen. Dies soll wohl bereits 2022 geschehen. Danach soll die Mindestlohnkommission weitere Anpassungen wie bisher vorschlagen. Laut einer Studie wären von der Erhöhung auf 12 Euro etwa 8,6 Millionen Arbeitnehmer betroffen.

Mini- und Midijobs
Die Midi-Job-Grenze steigt von 1.300 auf 1.600 Euro. Künftig orientiert sich die Minijob-Grenze an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Sie wird dementsprechend mit Anhebung des Mindestlohns auf 520 Euro erhöht.

Rentenversicherungspflicht für Selbstständige
Selbstständige sollen zukünftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dies soll für alle Selbstständigen gelten, die ein neues Gewerbe oder eine neue selbstständige Tätigkeit anmelden. Sie sollen sich jedoch von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen können, wenn sie eine andere Absicherung nachweisen können.

Förderung von Start-ups und innovativen Unternehmen
Nach dem Willen der künftigen Regierung sollen sich Unternehmen einfacher gründen lassen. Ziel ist es, dass sich ein neues Unternehmen innerhalb von 24 Stunden gründen lässt. Weiteres Mittel zur Förderung von Gründung und Innovation soll die Verbesserung oder Anhebung der bisherigen Steuerfreibeträge für die Beteiligung von Mitarbeitern am Unternehmen sein. Ferner soll es neue Rechtsformen für Unternehmen geben: Künftig soll es Sozialunternehmen oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen geben. Die Gesellschaften schütten keine Gewinne oder nur in sehr geringem Umfang an die Anteilseigner aus. Dafür sollen die Gesellschaften ihre Gewinne in Innovation, Nachhaltigkeit und Mitarbeiter investieren.

Hilfen für Unternehmen fortsetzen, bis die Corona-Krise überwunden ist
Die kommenden Regierungsparteien wollen die Neustarthilfen und Überbrückungshilfe III plus weiter fortsetzen, solange es die Corona-Krise erfordert.

Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter
Unternehmen, die 2022 und 2023 in Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter investieren, sollen einen Anteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der im jeweiligen Jahr angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, vom steuerlichen Gewinn abziehen können („Superabschreibung“).

PV-Anlagen-Pflicht für Gewerbebauten
Die Ampelkoalition will alle geeigneten Dachflächen künftig für Solarenergie nutzen. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend sein, bei privaten Neubauten die Regel.

Quelle: Ecovis