Foto: Melanie Fredel

29.11.2021

Kurzarbeitgeld und Überbrückungshilfen verlängert

Um die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise weiter abzufedern, wurden die staatlichen Hilfen verlängert.

Kurzarbeitergeld: Die Möglichkeit, das Kurzarbeitergeld bis zu 24 Monaten nutzen zu können, wurde für weitere drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert. Zusätzlich wurden auch die Erleichterungen und Sonderregelungen für den Bezug des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. März 2022 verlängert. Die bisherige vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge wird dabei auf die Hälfte reduziert. Mehr dazu erfahren Sie hier auf den Seiten der Bundesregierung.

Überbrückungshilfen: Das aktuelle Instrument der Überbrückungshilfe III Plus (ÜH III Plus) wird als Überbrückungshilfe IV (ÜH IV) für die Monate Januar bis Ende März 2022 fortgeführt. Grundsätzlich sollen die Zugangsvoraussetzungen der ÜH III Plus beibehalten werden. Danach müssen Unternehmen weiterhin einen Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat 2019 nachweisen. Unter Berufung auf eine Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der ÜH IV bei Umsatzausfällen ab 70 Prozent bis zu 90 Prozent der Fixkosten erstattet, statt der in der ÜH III Plus geltenden Erstattung von 100 Prozent. Die Schlussabrechnung kann bis zum 31.12.2022 eingereicht werden. Weitere Details finden Sie hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.