Foto: Melanie Fredel

19.11.2021

2G-Pflicht beim Friseur fällt

Ab 12. Februar benötigen Friseurkund*innen keinen Impf- oder Genesungsnachweis mehr für einen Besuch im Salon. Es reicht ein negatives Testergebnis.

Lange wurden die körpernahen Dienstleister darüber im Unklaren gelassen, wie es in Österreich weitergeht. Nun gab die Bundesregierung bekannt, dass die 2G-Regel bei körpernahen Diensteleistern fällt - im Salon gilt daher ab sofort wieder die 3G-Regelung. Es muss allerdings weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden.

Bereits Ende Jänner waren Lockerungen für die Gastronomie vorgenommen worden: Mit Ausnahme von Wien darf ab 19. Februar auch wieder mit einem gültigen Test in Restaurants oder Kaffeehäuser - auf dem Weg zum Sitzplatz muss auch hier eine FFP2-Maske getragen werden, die dann jedoch abgenommen werden darf. Die Nachtgastronomie bleibt weiterhin geschlossen, es gilt eine Sperrstunde ab 24.00 Uhr.

"Wir sind sehr froh, nach langen, wirklich schwierigen Verhandliungen am 12. Februar bei den Lockerungsschritten dabei zu sein", erklärte Bundesinnungsmeister Wolfgang Eder. "Wir sind sehr glücklich, dass alle Kunden wieder zu uns kommen können. Zuletzt habe man mit 20- bis 30-prozentigen Umsatzeinbußen zu kämpfen gehabt, nun wolle man wieder zurück zu den alten Kunden zahlen, so Eder.