28.01.2021
Ausbildung trotz Kurzarbeit? Jetzt Förderung beantragen!
Unternehmen, die trotz Corona-Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen, können einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung erhalten.
Wenn Sie mit Ihrem Salon aufgrund der Corona-Krise in Kurzarbeit sind, die Ausbildung Ihrer Azubis aber regulär weiterläuft, können Sie einen Zuschuss in Höhe von 75 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten.
Voraussetzungen
- Sie sind ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) und setzen trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fort
- Sie sehen auch bei den Ausbildern ihrer Lehrlinge außerhalb von Zeiten des Berufsschulunterrichts von Kurzarbeit ab
- Die Förderung wird für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent angezeigt hat
- Bei der örtlichen Agentur für Arbeit muss angezeigt werden, dass die Ausbildung fortgesetzt wird
Mehr Informationen und alle Antworten zu Fragen der Beantragung des "Zuschusses zur Ausbildungsvergütung" gibt es hier.
Im Rahmen des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die Ausbildungsprämie.