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29.12.2020

Erweiterte Ausbildungsprämie

Die Bundesregierung hat nachgebessert: Jetzt können noch mehr Unternehmen die Ausbildungsprämie nutzen.

Es werden nun Ausbildungsverhältnisse gefördert, die im Zeitraum von 24.06.2020 bis 15.02.2021 beginnen. Die Ausbildungsprämie ist für Unternehmen, die trotz Corona-Krise gleich viele Ausbildungsverträge abschließen, wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019. Folgende Voraussetzungen müssen laut der Bundesagentur für Arbeit vorliegen:

  • Die Beschäftigten haben im gesamten Jahr 2020 mindestens in einem Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder
     
  • der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum entweder:

    - in 2 aufeinanderfolgenden Monaten um durchschnittlich 50 Prozent zurückgegangen oder
    - in 5 zusammenhängenden Monaten um durchschnittlich 30 Prozent zurückgegangen.

Die Prämie besteht aus einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.000 Euro je Ausbildungsvertrag. Alternativ gibt es die Ausbildungsprämie plus (3.000 Euro) für zusätzliche Ausbildungsverträge. Beide Zuschüsse werden nach erfolgreich abgeschlossener Probezeit ausgezahlt.