Einsatz von KI: Was Friseursalons ab 1.8. beachten müssen

23. Juni 2026
Hände auf Tastatur mit digitalen Daten als Illustration
Ab August gilt eine weitere Stufe des EU AI Act. Foto: Adobe Stock/Sandwish

Der EU AI Act regelt den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und gilt seit 2024. Ab August wird eine weitere Stufe wirksam. Für Friseursalons wird das Thema vor allem dann relevant, wenn sie KI im Marketing, bei der Kundenkommunikation oder im Personalbereich einsetzen.

Inhaltsübersicht

Künstliche Intelligenz ist längst im Salonalltag angekommen: Texte für Instagram, Bildbearbeitung, Chatbots, Terminservice oder Bewerberkommunikation. Mit dem EU AI Act gelten dafür neue Regeln. Die Verordnung ist seit dem 1. August 2024 schrittweise in Kraft. Einige Pflichten gelten bereits, weitere folgen zum 2. August 2026.

Was ist der EU AI Act?

Der AI Act ist die europäische Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er arbeitet mit Risikoklassen: Je stärker eine KI-Anwendung Menschen beeinflussen kann, desto strenger sind die Vorgaben.

Für die meisten Friseursalons geht es nicht um Hochrisiko-Systeme, sondern um einfache KI-Anwendungen im Alltag. Trotzdem sollten Betriebe wissen, welche Tools sie nutzen und wofür.

Was gilt bisher?

Seit dem 2. Februar 2025 müssen Unternehmen dafür sorgen, dass Mitarbeitende, die mit KI arbeiten, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Das bedeutet nicht zwingend ein teures Zertifikat. Sinnvoll ist aber eine kurze interne Schulung: Was darf ins Tool eingegeben werden? Wo liegen Datenschutzrisiken? Wann müssen Inhalte geprüft oder gekennzeichnet werden?

Ebenfalls seit Februar 2025 gelten Verbote für bestimmte KI-Praktiken. Dazu zählen etwa manipulative Anwendungen, Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Für Salons ist vor allem wichtig: KI darf nicht unkontrolliert für sensible Personalentscheidungen oder zur Bewertung von Mitarbeitenden eingesetzt werden.

Was ändert sich ab August 2026?

Ab dem 2. August 2026 greifen weitere Transparenzpflichten. Kundinnen und Kunden müssen erkennen können, wenn sie direkt mit einem KI-System interagieren, etwa mit einem Chatbot auf der Website.

Auch bei KI-generierten oder stark KI-veränderten Inhalten kann eine Kennzeichnung nötig werden. Besonders relevant ist das bei täuschend echten Bildern, Videos oder Stimmen. Wer KI-Bilder für Werbung, Social Media oder Recruiting nutzt, sollte deshalb prüfen, ob die Darstellung klar als künstlich erzeugt oder bearbeitet erkennbar ist.

Was heißt das konkret für Salons?

Für Friseurbetriebe empfiehlt sich ein einfacher KI-Check:

  • Welche KI-Tools werden genutzt?
  • Wer nutzt sie im Betrieb?
  • Wer prüft die Ergebnisse?
  • Werden personenbezogene Daten eingegeben?
  • Erkennen Kunden, wenn sie mit KI kommunizieren?
  • Werden KI-Bilder oder KI-Videos transparent eingesetzt?

Besonders vorsichtig sollten Salons bei Bewerbungen, Mitarbeiterdaten, Gesundheitsinformationen, Kundendaten und Vorher-Nachher-Bildern sein. Hier greifen neben dem AI Act auch Datenschutzregeln.

Fazit: Mehr Transparenz und Verantwortung

Der EU AI Act verbietet Friseursalons den Einsatz von KI nicht. Er verlangt aber mehr Bewusstsein, Transparenz und Verantwortung. Wer KI für Texte, Bilder, Kundenservice oder Organisation nutzt, sollte die eigenen Anwendungen dokumentieren, Mitarbeitende einweisen und Inhalte nicht ungeprüft veröffentlichen.

Quelle: https://artificialintelligenceact.eu/de/article/50/

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