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13.11.2019

Neu ab 1. Januar 2020: Schärfere Gesetze für die Kassenführung

Den Finanzbehörden entgehen jährlich mehrere Milliarden Euro durch Kassenmanipulation. Aus diesem Grund wird das „Gesetz zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ weiter verschärft. Ab 1. Januar 2020 sollten daher alle Unternehmer folgende Neuerungen im Blick haben.

Vorgabe der Finanzbehörden war ursprünglich: Bis zum 31.12.2019 müssen alle elektronischen Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung ausgestattet sein. Das betrifft also auch Kassen PCs. Dieses Sicherheitsmodul (elektronisches Aufzeichnungssystem) besteht aus drei Bestandteilen: einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle. Dieses System muss vom „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI) zertifiziert sein. (TSE Zertifikat)

Da es hier Zeitverzögerungen gab, war der Termin zum 1. Januar für die Zulieferindustrie nicht zu halten. Denn das Verfahren, welches bis zur Zertifizierung zu durchlaufen ist, dauert sechs bis neuen Monate. Deshalb wurde eine Nichtbeanstandungsregelung für die Umstellung von Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bis zum 30. September 2020 beschlossen.

Kassensysteme, die technisch nicht umrüstbar sind, erhalten zudem eine verlängerte Übergangsfrist bis Ende 2022. Bis zu diesem Datum muss das alte Kassensystem ersetzt worden sein. Voraussetzung ist aber, dass die alte Kasse den Anforderungen des BMF-Schreibens vom 26.11.2010 entspricht.

Meldepflicht

Das ist allerdings nicht die einzige Neuerung, auf die sich Unternehmer einstellen müssen. Mit dem 1.1.2020 tritt eine Meldepflicht in Kraft: Alle im Unternehmen genutzten Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats (nach Anschaffung) dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.

Für Kassen, die vor dem 1. Januar 2020 angeschafft wurden, muss diese Meldung bis zum 31. Januar 2020 der Finanzbehörde vorliegen. Vermutlich wird hier eine elektronische Meldung möglich werden, darüber liegen derzeit noch keine aktuellen Informationen vor.

Belegausgabe

Auch die Belegausgabepflicht ist neu. Ab dem 1. Januar 2020 muss jeder Betrieb, der eine elektronische Kasse/Kassensystem benutzt, seinen Kunden direkt beim Zahlvorgang einen Beleg zur Verfügung stellen. (Kassenbon) Dieses auch ungefragt, ob der Kunde das möchte oder nicht. Zuwiderhandlungen werden teuer.

Text: Rene Krombholz