Foto: Melanie Fredel

04.10.2019

Die geforderte Fristverlängerung bei der Kassenumstellung kommt.

Die Frist bei der Umstellung von Registrierkassen ist bis zum 30.09.2020 verlängert worden.

Nach einer bundesgesetzlichen Regelung müssen ab 1. Januar 2020 alle Registrierkassen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Diese wird bis zum Beginn des neuen Jahres aber voraussichtlich noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar sein wird. Deswegen war zuletzt bei vielen Betrieben Unsicherheit entstanden.

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat jetzt darüber informiert, dass die Nichtbeanstandungsregelung für die Umstellung von Kassen mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung bis zum 30. September 2020 beschlossen wurde. „Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist mindestens bis zum 30. September 2020 war dringend notwendig, um Klarheit für unsere Gastwirte und alle anderen bargeldintensiven Betriebe zu schaffen“, so Finanzminister Albert Füracker in einer Pressemitteilung. Diese Frist hatten auch die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft gefordert.