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29.10.2020

Mindestlohn: Erhöhung zum 1. Januar

Abgesegnet: Schritt für Schritt wird der Mindestlohn bis 2022 auf 10,45 Euro klettern.

Das Bundeskabinett ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt, den Mindestlohn schrittweise anzuheben. Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre – auch für Minijobber. Die Erhöhungen im Detail:

  • zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro
  • zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro
  • zum 1. Januar.2022: 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022: 10,45 Euro

Was ist mit Praktikanten?
Ob auch Praktikanten mit einem Mindestlohn rechnen können, ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie z. B. Alter des Praktikanten, Art und Dauer des Praktikums. Auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können Sie hier  herausfinden, was auf Ihren Praktikanten zutrifft. Sollten Sie hier keine eindeutige Antwort finden, können Sie auch die Mindestlohn-Hotline nutzen, Tel. 030/60 28 00 28.