Foto: Melanie Fredel

01.07.2021

Mindestlohn steigt auf 9,60 Euro

Damit tritt die 2. Stufe der Mindestlohn-Erhöhung in Kraft.

Bereits am 1. Januar 2021 erhöhte sich der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1. Juli steigt er nun um 10 Cent auf 9,60 Euro. Zum 1. Januar 2022 wird er dann auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro steigen. Für Saloninhaber, die Mitarbeiter*innen zum Mindestlohn beschäftigen, bedeutet dies, dass sich entweder die Arbeitszeit der Beschäftigten entsprechend verringert oder das Gehalt (bei gleicher Stundenanzahl) steigt.

Minijobber: Stundenzahl checken

Was Arbeitgeber*innen bei ihren Minijobbern beachten müssen, erklärt Steuerberaterin Julia Schütz aus der Ecovis-Kanzlei in Pfaffenhofen: "Bei Minijobs müssen Arbeitgeber besonders auf die maximal mögliche monatliche Stundenzahl achten. Bis zum 30.06.2021 konnten Minijobber noch 47,3 Stunden pro Monat arbeiten, ohne dass sie die 450-Euro-Grenze überschreiten (9,50 Euro x 47,3 Stunden = 449,35 Euro). Ab dem 1.07.2021 können Arbeitgeber aufgrund des höheren Mindestlohns nur noch maximal 46,8 Stunden/Monat (9,60 Euro x 46,8 Stunden = 449,28 Euro) vereinbaren. Wir empfehlen, immer volle Stunden mit dem Minijobber zu vereinbaren. Derzeit maximal 46 Stunden pro Monat. Das ist praktikabler und senkt das Risiko, dass das Gehalt unter den Mindestlohn sinkt“, rät Ecovis-Steuerberaterin Julia Schütz.

Achtung: Sachleistungen zählen extra

Das Bayerische Obererste Landesgericht BayObLG (Az. 201 ObOWi 1381/20) hat noch einmal klargestellt, dass sich Sachleistungen, wie zum Beispiel die Überlassung eines Pkw, nicht auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechnen lassen. Der Arbeitgeber muss den gesetzlichen Mindestlohn in Form von Geld zahlen. „Prüfen Sie daher genau, ob Sie den gesetzlichen Mindestlohn einhalten. Das Gericht hat den Unternehmer zu einem Bußgeld von 2.000 Euro verurteilt“, warnt Steuerberaterin Schütz.

Hintergrund Mindestlohn

Die Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020. Bundesminister Hubertus Heil hierzu:

"Die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagene Anpassung orientiert sich an der Tarifentwicklung, berücksichtigt aber zugleich auch die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie. Die vierstufige Erhöhung trägt dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern. Ich sehe aber perspektivisch noch deutlich Luft nach oben. Daher werden wir auf Grundlage der Mindestlohn-Evaluation Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann."