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18.12.2020

Von „Abmahnung“ bis „Unterhalt“: Gesetzesänderungen 2021

Zum Jahreswechsel gibt es wieder einmal einige Gesetzesänderungen. So steigt z. B. die Mehrwertsteuer, der Mindestlohn und die Ausbildungsvergütung. Hier das Neuheiten-ABC in der Übersicht.

A

Abmahnungen - Bereits seit Anfang Dezember 2020 ist das so genannte Abmahngesetz in Kraft, mit dem Unternehmen besser vor missbräuchlichen Abmahnungen von Konkurrenten geschützt werden sollen. Deshalb haben Mitbewerber keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Kosten für eine (unberechtigte) Abmahnung. Massenabmahnern soll damit das Handwerk gelegt werden. Kritiker befürchten, dass dadurch berechtigte Abmahnungen gerade für kleine Anbieter erschwert werden.

AU-Bescheinigung - Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung („Gelber Schein“) wird im Jahr 2021 durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. Kranke müssen dann keinen „Zettel“ mehr vorlegen. Die Arbeitgeber erhalten die Daten auf Abruf von der Krankenkasse. Grundsätzliches bleibt jedoch die Anzeigepflicht, dass der Arbeitnehmer sich weiterhin beim Arbeitgeber krankmelden muss.

B

Behindertenpauschbetrag – Menschen mit Behinderung können in ihrer Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen. Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent gilt dann eine Pauschale in Höhe von 1.140 Euro, bei einem GdB von 100 Prozent sind es 2.840 Euro.

Benzin - Benzin (und Diesel) werden teurer. Grund dafür ist, dass fossile Brennstoffemissionen für Verkehr und Wärme mit einem CO2-Preis (siehe unter „C“) belegt werden. Experten gehen davon aus, dass der Liter Benzin 7 Cent teurer wird. Ein Liter Diesel oder Öl soll knapp 8 Cent teurer werden.

C

CO2-Preis - 2021 kommt der CO2-Preis. Er betrifft alle Wirtschaftsbereiche, die nicht vom EU-Emissionshandel erfasst sind. Das Ziel: Klimaschonendes Verhalten soll sich lohnen. Die Tonne CO2 wird zunächst 25 Euro kosten und bis 2025 weiter auf 55 Euro ansteigen. Erdgas beispielsweise wird den Verbraucher 0,6 Cent pro Kilowattstunde mehr kosten. Auch die Kfz-Steuer ist davon betroffen (siehe unter „K“).

E

Einwegplastik – Ab dem 03. Juli 2021 gilt (EU-weit) der Verkauf von bestimmten Einwegplastik-Artikeln als Ordnungswidrigkeit. Dazu zählen Dinge wie Teller, Bestecke, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballonhalter, Rührstäbchen oder Styroporbecher- und -behälter (beispielsweise für Getränke und Speisen).

E-Ladestation – Bereits seit dem 1. Dezember 2020 gilt, dass Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrparteienhäusern das Recht auf eine Ladestation für ihr E-Auto haben. Vermieter beziehungsweise Eigentümergemeinschaften können den Einbau nicht verhindern. Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft können jedoch abwinken und müssen nicht mitbezahlen. Natürlich dürfen sie die Ladestationen dann auch nicht nutzen. Im Mietverhältnis können Mieter eine Ladestation verlangen und auf eigene Kosten einbauen lassen.

Elektronische Patientenakte – Ab dem 1. Januar 2021 sollen alle Krankenversicherten die Möglichkeit erhalten, Daten wie zum Beispiel Befunde oder Röntgenbilder in der elektronischen Patientenakte zu speichern. Die Krankenkassen geben dazu Auskunft.

Entlastungsbetrag – Der steuerliche Entlastungsbetrag für „echte Alleinerziehende“ beträgt seit 2020 4.008 Euro. Der Betrag gilt wegen Corona 2021 weiterhin. Alleinstehende Steuerpflichtige können ihn von der Summe ihrer Einkünfte abziehen.

F

Feinstaubfilter – Ab Januar 2021 dürfen Kamine, die älter als 25 Jahre (also vor 1995 eingebaut) worden sind nur noch betrieben werden, wenn sie mit einem Feinstaubfilter nachgerüstet wurden. Öfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 eingebaut wurden, müssen bis Ende 2024 nachgerüstet werden. Bei Unsicherheiten sollte der Schornsteinfeger gefragt werden.

G

Grundfreibetrag – Der Grundfreibetrag bei der Steuer – also der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen – wird erhöht: 2021 auf 9.744 und 2022 auf 9.984 Euro. Für Verheiratete gelten die doppelten Beträge (19.488 bzw. 19.968 Euro).

Grundrente – Die ersten Auszahlungen der (zum 1.1.2021 in Kraft tretenden) Grundrente gibt es – automatisch, ohne Antrag – wohl erst ab Juli 2021. Und das zunächst nur für Neurentner. Bis Ende 2022 bekommen dann auch „Bestandsrentner“ gegebenenfalls einen Bescheid. Bis dahin aufgelaufene Beträge aus der Grundrente werden nachgezahlt. Die Grundente ist eine „eigenständige“ Leistung, die bereits erworbene Rentenansprüche aufwertet. Da die Berechnung sehr kompliziert ist, sollten Arbeitnehmer oder Rentner, die vermuten, eine solche Aufwertung zu erhalten, eine Auskunftstelle der Deutschen Rentenversicherung aufsuchen.

H

Hartz IV - Zum 1. Januar 2021 wird der Hartz IV-Regelsatz erhöht. Für Alleinstehende wird er um 14 Euro auf 446 Euro im Monat steigen. Wer mit einem anderen bedürftigen Erwachsenen – zum Beispiel dem Ehepartner – in einer Wohnung lebt, der erhält dann 401 Euro monatlich statt aktuell 389 Euro. Der Regelsatz für Kinder bis 5 Jahre steigt im kommenden Jahr um 33 Euro auf 283 Euro monatlich. Für Kinder von 6 bis 13 Jahren, gibt es eine Erhöhung der Leistung um 1 Euro (309 Euro). Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre erhalten künftig 373 Euro statt 328 Euro.

K

Kfz - Haftpflicht – Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gibt es eine Neueinstufung der Typklassen. 2021 ändert sich – so schätzen Experten - etwa für jeden vierten Autobesitzer in Deutschland der Beitrag. Die Mehrzahl davon erwartet eine Erhöhung. Das Typklassenverzeichnis gibt es bei den Versicherungsgesellschaften.

Kfz - Steuer - Autos mit hohem CO2-Ausstoß werden in der Kfz-Steuer teurer. Große und schwere Neu-Fahrzeuge mit einem hohen Spritverbrauch und einem Kohlendioxidausstoß von mehr als 195 Gramm CO2 pro Kilometer werden doppelt hoch besteuert. Autos, die maximal 95 Gramm/km ausstoßen, werden hingegen begünstigt. Die neue Kfz-Steuer gilt nur für neu zugelassene Fahrzeuge. 

Kindergeld - Das Kindergeld steigt - und zwar so stark wie seit dem Jahr 2010 nicht mehr - um 15 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig 219 Euro monatlich, für das dritte 225 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro im Monat.

Kinderfreibetrag - Der steuerliche Kinderfreibetrag und die Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern wird erhöht. Sie steigen insgesamt um mehr als 500 auf 8.388 Euro. Auf diese Summe an Einkommen müssen Eltern keine Steuern zahlen. Eltern profitieren entweder vom Kindergeld oder den Kinderfreibeträgen.

Kinderzuschlag - Die Leistung, die es für Familien mit geringem Einkommen gibt, steigt zum Jahreswechsel von 185 Euro auf 205 Euro pro Monat.

Krankenkasse – Gesetzlich Krankenversicherte können ab Januar 2021 einfacher die Kasse wechseln. Die Mindestbindungszeit beträgt künftig nur noch 12 statt bisher 18 Monate. Die Mitgliedschaft bei der alten Kasse muss nicht gekündigt werden. Die Versicherten stellen einfach bei der Wunschkasse einen Antrag auf Mitgliedschaft, der Rest läuft zwischen den Kassen automatisch.

M

Maklerkosten – Bereits vom 23. Dezember 2020 an gilt, dass Immobilienkäufer nur noch maximal die Hälfte der Maklerprovision bezahlen müssen. Bisher übernehmen sie meist die kompletten Maklerkosten. Möglich wird das durch das „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“.

Mehrwertsteuer - Die befristete Senkung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer endet zum 1. Januar 2021. Ab dann gelten wieder die alten Steuersätze von 19 (statt 16 ) beziehungsweise 7 (statt 5) Prozent.

Mindestlohn/Mindestausbildungsvergütung – Beides steigt. Ab dem 1. Januar beträgt der Mindeststundenlohn 9,50 Euro (bisher 9,35 €). Ab Juli soll er 9,60 Euro/Stunde ausmachen. Die Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar auf 550 Euro pro Monat.

P

Pendlerpauschale – Bis zum 20. Kilometer bleibt die Pauschale für die Wege zur Arbeit unverändert. 30 Cent pro Entfernungskilometer können geltend gemacht werden. Ab dem 21. Kilometer erhöht sich der Betrag auf 35 Cent. Ab 2024 sollen es 38 Cent sein. Dadurch soll die finanzielle Mehrbelastung durch die CO2-Bepreisung etwas abgefedert werden.

Personalausweis – Der „Perso“ wird teurer. Statt wie bisher 28,80 Euro werden künftig 37,00 Euro fällig - zumindest für Bürger, die mindestens 24 Jahre alt sind, weil die erst nach zehn Jahren einen neuen Ausweis benötigen. Für jüngere, deren Ausweise nur sechs Jahre lang gültig sind, werden 22,80 Euro fällig. Ab August 2021 müssen neue Personalausweise einen Chip mit zwei Fingerabdrücken enthalten. Kinderausweise bleiben künftig nur noch ein Jahr lang gültig (bisher 6 Jahre). Sie können aber mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Biometrietaugliche Pässe bleiben weiterhin sechs Jahre lang gültig.

Pfändungsfreigrenze – Der Teil der Einkünfte, der Schuldnern nicht gepfändet werden darf, ändert sich ab 2021 jährlich zum 1. Juli des Jahres. Bisher wurde nur alle zwei Jahre angepasst. Aktuell beträgt der unpfändbare Teil 1.178,59 Euro.

S

Solidaritätszuschlag – Die Freigrenze, bis zu der kein Solidaritätszuschlag anfällt, wird von 972 Euro auf 16.956 Euro der Steuerzahlung angehoben, sodass bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro zukünftig kein Soli mehr fällig wird.

U

Unterhalt/Unterhaltsvorschuss – Vom 01. Januar 2021 an müssen getrennt lebende Eltern mehr Unterhalt zahlen. Für Kinder unter 6 Jahren werden an Mindestunterhalt 393 Euro (bisher: 369 Euro) pro Monat fällig. Kinder zwischen 6 und 11 Jahren erhalten 451 Euro (424 Euro) im Monat. Für ältere Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt künftig 528 Euro (497 Euro). Auch der Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Elternteile steigt. Kinder unter 6 Jahren erhalten künftig monatlich bis zu 174 Euro, Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 232 Euro und Jugendliche von 12 bis 17 Jahren bis zu 309 Euro.

 

Quelle: Redaktionsbüro Büser