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06.05.2019

Barbershop-Urteil: Vom Sinn und Zweck der Meisterpflicht für Friseure

Ein ungelernter Barbier mit Arbeitserfahrung möchte die Meisterpflicht für seinen Salon umgehen und fordert eine Ausnahmebewilligung. Die Handwerkskammer lehnt dies ab und das Verwaltungsgericht Düsseldorf schließt sich der HWK an, denn Haareschneiden ist das Kerngeschäft eines Friseurs.

Viele Friseure ärgern sich über Barbiere, die illegal Kunden die Haare in ihren Barber-Shops schneiden: Diese Barbiere ignorieren die Meisterpflicht, umgehen die tarifliche Bindung und die Ausbildungsverpflichtung. So verschaffen sie sich unrechtmäßig Vorteile im Wettbewerb um Herren-Haarschnitte. Denn für den Betrieb eines eigenen Salons ist die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Rechtsanwalt Sven Kobbelt analysiert den Sachverhalt und das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gegen einen Barbershop-Betreiber:

1. Was ist der Hintergrund des Gerichtsurteils?

Bereits seit seinem 14. Lebensjahr ist B. als Barbier berufstätig. 2015 wagt er den Sprung in die Selbstständigkeit. Doch er belässt er es nicht bei Rasieren, Brennen und Wachsen von Bärten. Neben dem klassischen Geschäft des Barbiers begibt er sich in das Feld der Friseure, ohne selbst einen Meistertitel zu haben. Genau betrachtet hat er überhaupt keine abgeschlossene Ausbildung. Zunächst behilft er sich mit einem Betriebsleiter, der Friseurmeister ist. Weil dieser sich seines Werts für den Fortbestand des Ladens bewusst ist, wird die Lösung für B. schnell teuer. Ein Blick in die Handwerksordnung soll helfen: B. begehrt von der zuständigen Handwerkskammer eine Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle. Die Ablegung der Meisterprüfung sei reine Geldmacherei und passe nun überhaupt nicht in sein Konzept. Außerdem mache er jede formale Prüfung durch Erfahrung wett. Seinen Antrag auf die Zulassung von Herrenschnitten, ohne den Einsatz von Farben, lehnt die Kammer ab. B. erhebt hiergegen Klage.

2. Was sagt das Gericht zu diesem Barbershop?

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf schließt sich der Kammer an. Die Ausnahmeregelung ist nur für besondere Härtefälle vorgesehen, nicht eine allgemeine Umgehungsklausel für den Aufwand der Prüfung. Es ist gerade kein Sonderfall, dass durch die Meisterprüfung eine finanzielle Belastung eintrete, dies habe B. hinzunehmen wie jeder andere auch. Mit dem Schneiden von Haaren ist gerade der Kernbereich des Friseurhandwerks betroffen, völlig unabhängig von der Frage, ob es nun Damen- oder Herrenhaar sei. Sinn und Zweck der Meisterpflicht sei überdies die Abwendung von Gefahren für die Gesundheit der Kunden. Und nur weil B. schon lange ungeschult an Bärten und wohl auch – unzulässig – am Haupthaar geschnitten hat, ergibt sich daraus keine die Meisterschule ersetzende Erfahrung. Ein Ausnahmefall liegt also nicht vor und B. hat keinen Anspruch auf Eintragung in die Handwerksrolle.
(VG Düsseldorf, 06.07.2018 – 3 K 15639/17)

3. Was heißt das Urteil für Friseure und Barbiere?

Nicht wenigen Friseuren ist das vermehrte Auftauchen von Barber-Shops ein Dorn im Auge. Keine Meisterpflicht, keine tarifliche Bindung, keine Ausbildungsverpflichtung. Damit drängen die Barbiere in den zunehmend wichtiger werdenden Markt der Herren-Haarschnitte. Denn in der Praxis gehen die Tätigkeiten über die „zulassungsfreien“ Leistungen am Bart weit hinaus.
    Das VG Düsseldorf stellt aber noch einmal klar: Haareschneiden ist das Kerngeschäft des Friseurs. Auch wenn mitunter eingewandt wird, Barbiere gerade aus dem mittleren Osten hätten deutlich umfangreichere Erfahrung mit Herrenhaarschnitten. Es bleibt bei der eindeutigen Regelung, dass für die Tätigkeit als Friseur eine Ausbildung absolviert werden muss und der Betrieb des eigenen Salons eine Eintragung in die Handwerksrolle voraussetzt. Hier waren die Gerichte bereits in der Vergangenheit streng und haben regelmäßig Zwangsgelder und Berufsverbote verhängt. Auch wenn von manchem Friseur selbst die Meisterpflicht hinterfragt wird – sie ist geltendes Recht. Erfahrungen aus anderen Handwerksberufen, in denen der Meister nicht mehr notwendig ist, zeigen, dass die Qualität ohne Meistertitel erheblich leidet. Nach einer aktuellen Studie der Universität Düsseldorf sind Meisterbetriebe deutlich langlebiger, da neben der fachlichen auch die betriebswirtschaftliche Kenntnis des Inhabers sichergestellt ist.