16.09.2024
E-Rechnungspflicht: Was gilt für Friseure?
Ab 2025 wird die E-Rechnung Pflicht. Für Friseurunternehmen gibt es aber gute Nachrichten, weiß TOP HAIR-Experte Holger Püschel.
Im Privatkundengeschäft bleibt alles unverändert: Friseurunternehmen können weiterhin Kassenbons, oder auch Papierrechnungen nutzen. Die E-Rechnungspflicht gilt nur für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B). Ab 2025 müssen Saloninhaber deshalb in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, z. B. von Lieferanten. Dafür sind eine E-Mail-Adresse und eine ordnungsgemäße Archivierung der eingehenden Dokumente erforderlich. Für den Rechnungsversand gibt es eine Übergangsphase: Ab 2027 wird die E-Rechnung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über 800.000 € Pflicht, ab 2028 dann für alle B2B-Geschäfte.
Von der E-Rechnungspflicht grundsätzlich ausgenommen sind Rechnungen unter 250 €. Für Friseurunternehmen bedeutet das: Ab 2028 müssen sie selbst E-Rechnungen erstellen, wenn Dienstleistungen über 250 € für ein Unternehmen durchgeführt werden, wie z. B. ein Styling für ein Firmen-Fotoshooting.
Tipp: Nutzen Sie die Übergangszeit, um die Systeme anzupassen und sich fit für die neuen Anforderungen zu machen!
Auf einen Blick:
1. Ab 2025: Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen
2. Ab 2028: E-Rechnung wird für alle B2B-Geschäfte verpflichtend
3. Keine Änderungen: Für Privatkunden sind weiterhin Papierrechnungen zugelassen
4. Übergangsphase: Bis Ende 2027 noch möglich, mit Zustimmung des Empfängers Papier- oder PDF-Rechnungen zu verwenden
5. Rechnung unter 250 Euro: Für Kleinbeträge bleibt die Papierrechnung zulässig
6. Formate: E-Rechnung muss in einem strukturierten Format übermittelt werden
7. Software: Prüfen Sie, ob Ihre Systeme E-Rechnungen erstellen und empfangen können
8. Technische Vorbereitung: Anpassung der Systeme für den rechtzeitigen Empfang und Versand von E-Rechnungen erforderlich
9. Kosteneinsparung: E-Rechnungen können langfristig Zeit und Kosten sparen
10. Datenschutz: E-Rechnungen müssen sicher und unveränderbar archiviert werden