ZV bittet bundesweit Salons darum vom 31. Januar bis 1. Februar das Licht brennen zu lassen. Foto: ZV-Friseurhandwerk

26.01.2021

„Licht an, bevor es ganz ausgeht!“ – ZV ruft zu bundesweiter Aktion auf

Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) kämpft für eine Öffnung der Friseursalons ab dem 15. Februar und ruft, nach dem Vorbild der Friseur-Innung Lindau, alle Friseurbetriebe in ganz Deutschland dazu auf: Macht vom 31. Januar auf den 1. Februar 2021 das Licht in den Salons an, bevor es ganz ausgeht!

Das Licht soll 24 Stunden in den Salons brennen, um auf die dramatische Situation des Friseurhandwerks im zweiten Lockdown aufmerksam zu machen. „Wir wollen für unsere Kundinnen und Kunden sichtbar bleiben und geben nicht auf“, so Harald Esser, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Friseurhandwerks. „Wir kämpfen um unsere Existenz und wollen arbeiten. Unsere Kundinnen und Kunden warten auf uns“, so Esser.

Verbunden mit der Licht an-Aktion sind vier konkrete Forderungen: 1. Die Überbrückungshilfen müssen passgenau gestaltet und schnell und unbürokratisch gewährt werden.

2. Eine nachhaltige Förderung der Ausbildungsleistung ist jetzt notwendig, um die duale Berufsausbildung zu sichern.

3. Auch der Chef oder die Chefin als wichtigster Mitarbeiter des Betriebs muss berücksichtigt werden. In den aktuellen Regelungen gehen sie noch leer aus.

4. Schwarzarbeit muss gestoppt werden. Sichere Friseurdienstleistungen können nur Profis unter Wahrung der Hygiene- und Arbeitsschutzstandards in den Salons bieten.

 

Vorlagen für einen Schaufenster-Aushang und Social Media-Postings gibt es kostenlos zum Download unter www.friseurhandwerk.de/corona/licht-an.html