Foto: Screenshot klier.de

04.09.2020

Klier beantragt Schutzschirmverfahren

Die Klier Hair Group begibt sich aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit unter gerichtlichen Schutzschirm.

In einer Pressemitteilung informiert die Klier Hair Group über die Beantragung eines Schutzschirmverfahrens beim Amtsgericht Wolfsburg. Die behördlich angeordneten Ladenschließungen im Zuge der Corona-Krise und die anschließende Kundenzurückhaltung in den vergangenen Monaten hätten bei der Klier Hair Group zu erheblichen Umsatzausfällen geführt. Die beantragte Überbrückungsfinanzierung sei bereits wieder aufgebraucht. Deshalb habe man sich aufgrund drohender Zahlungsunfähigkeit dazu entschlossen, sich unter den gerichtlichen Schutzschirm zu begeben.

Dieses Sanierungsinstrument wolle man konsequent für eine nachhaltige Sanierung und Zukunftssicherung zu nutzen. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und ist weiterhin uneingeschränkt handlungs- und weisungsbefugt, heißt es. „Alle unsere Salons und Shops bleiben unter der Berücksichtigung der jeweils geltenden Corona-bedingten Sicherheitsmaßnahmen geöffnet. Auch während des Schutzschirms werden wir unseren Kundinnen und Kunden den Service anbieten, den sie von uns gewohnt sind“, erklären Michael und Robert Klier. Die Mitarbeiter wurden heute über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert.

Was ist ein Schutzschirmverfahren?

Ein Schutzschirmverfahren ist eine spezielle Verfahrensart des deutschen Insolvenzrechts. Es verbindet die vorläufige Eigenverwaltung mit dem Ziel der frühzeitigen Vorlage eines Insolvenzplans. Hierdurch will man eine Sanierung des Unternehmens erleichtern.