16.03.2022

Klage auf Unternehmerlohn: Friseurin geht in die nächste Instanz

Friseurunternehmerin zieht vor das Oberlandesgericht Naumburg, nachdem das Landgericht Magdeburg ihre Klage auf Unternehmerlohn abgewiesen hat.

Sandra Stiemert, Friseurunternehmerin aus Biederitz in Sachsen-Anhalt, traf die vollständige Geschäftsschließung im Lockdown hart (wir hatten berichtet). Wie viele andere Unternehmer konnte sie zwar Kurzarbeitergeld für ihre Mitarbeiter erwirken – sie selbst bekam aber keine Unterstützung. Finanzielle Hilfe bekam sie lediglich mit der Überbrückungshilfe III. „Die Unterstützungen reichten nicht einmal für die monatlichen Fixkosten. Meine privaten Rücklagen waren bereits im ersten Lockdown 2020 aufgebraucht. Nur durch einen KFW-Förderkredit bin ich knapp der Insolvenz entgangen“, erklärt Sandra.

Nachdem das Landgericht Magdeburg den Anspruch auf Entschädigung ihres Unternehmerlohns abwies, geht Stiemert nun eine Instanz höher. Unterstützt durch die Wild Beauty aus Seeheim-Jugenheim, reichte sie Berufung beim Oberlandesgericht Naumburg ein.

Verfassungsbeschwerde

Für Noah Wild, Geschäftsführer der Wild Beauty GmbH, ist klar: „Mit dem Berufungsverfahren setzen wir ein Zeichen für die komplette Branche. Das Ergebnis ist richtungsweisend für alle Friseurunternehmer und darüber hinaus. Wir kämpfen weiter mit unseren Partnern, damit Recht durchgesetzt wird.“

Parallel dazu hat Sandra Stiemert eine Verfassungsbeschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Auch hier geht es um die fehlende Entschädigung für Unternehmer.