8,50 Euro in der Stunde muss ab heute jeder Friseur mindestens bekommen. Foto: Yvonne Rühle

01.08.2015

Für alle 8,50 Euro

Seit 1. August haben bundesweit alle Friseure Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro. Damit tritt die dritte Stufe des tariflichen Mindestlohns in Kraft, den die Friseure bereits 2013 noch vor der Verabschiedung des gesetzlichen Mindestlohns auf den Weg gebracht hatten.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles hatte eine Verordnung nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) unterschrieben und dem Friseurhandwerk damit eine Übergangsregelung ermöglicht, damit die 8,50 Euro nicht bereits ab dem 1. Januar 2015 gezahlt werden mussten. Während der siebenmonatigen Übergangsfrist nach dem AentG bestanden besondere Anforderungen an das Erfassen der täglichen Arbeitszeit und deren Dokumentation: So musste der Arbeitgeber täglich für jeden Mitarbeiter Beginn, Ende, Unterbrechung und Dauer der Arbeitszeit dokumentieren. Diese Dokumentationspflicht ist nun mit der der Angleichung an den gesetzlichen Mindestlohn hinfällig (eine Ausnahme bilden 450 Euro-Kräfte).

Allerdings ist es auch darüber hinaus ratsam, diese Aufzeichnungen weiterzuführen, um unnötigen Buchprüfungen vorzubeugen. Für die Unterlagen der vergangenen sieben Monate gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren.