Von Aktivrente bis Zusatzbeitrag Krankenversicherung: Auch im kommenden Jahr stehen einige rechtliche Änderungen an. Hier ein Überblick.
Inhaltsübersicht
- Aktivrente
- Behinderten-Pauschbetrag
- Bürgergeld
- Deutschlandticket
- Digitaler Steuerbescheid
- E-Zigaretten
- Früherkennung Lungenkrebs
- Grundfreibetrag
- Kinderfreibetrag
- Kindergeld
- Mini- und Midijob
- Mindestausbildungsvergütung
- Mindestlohn
- Mindestunterhalt
- Pendlerpauschale
- Pflege-Apps
- Rente
- Reparaturen
- Sozialbeiträge
- Strom
- Teilzeitaufstockungsprämie
- Umsatzsteuer
- Verbraucherverträge
- Wehrdienst
- Widerrufsrecht Versicherungen
- Zusatzbeitrag Krankenversicherung
Aktivrente
Am 1. Januar 2026 tritt im Rahmen des Arbeitsmarktstärkungsgesetzes die „Aktivrente“ in Kraft. Sie ermöglicht es Arbeitnehmer*innen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, künftig 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen zu dürfen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung müssen abgeführt werden. Selbstständige, Freiberufler, Minijobber sowie Beamte sind von der Regelung ausgeschlosse
Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag – ein steuerlicher Vorteil für Menschen mit Behinderungen – kann ab 2026 nur noch digital beantragt und nachgewiesen werden. Die Höhen bleiben unverändert: Von 384 Euro (GdB 20) über 1.140 Euro (GdB 50) bis zu 2.840 Euro (GdB 100).
Bürgergeld
Im Frühjahr soll die Reform des Bürgergeldes in Kraft treten. Werden Termine im Jobcenter nicht eingehalten oder eine angebotene Arbeit nicht angenommen, soll es schrittweise Kürzungen der Gelder geben, gegebenenfalls auch Streichungen. Das Bürgergeld heißt künftig nicht mehr Bürgergeld, sondern Grundsicherung. Die Höhe bleibt unverändert: Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Deutschlandticket
Das Deutschlandticket bleibt bis Ende 2030 bestehen. Es wird jedoch fünf Euro teurer und ab Januar 2026 somit 63 Euro im Monat kosten.
Digitaler Steuerbescheid
Bisher mussten Nutzer vom Steuerportal Elster der digitalen Steuererklärung aktiv zustimmen. Im kommenden Jahr soll die digitale Form zum Standard werden. Wer das nicht möchte, der muss dem aktiv auf Elster widersprechen.
E-Zigaretten
Für E-Zigaretten soll es im kommenden Jahr Sammelstellen sowie eine Rücknahmepflicht im Einzelhandel geben. Auch Kioske, Tankstellen und andere Anbieter von E-Zigaretten sollen verpflichtet werden, ausgediente Geräte zurückzunehmen. Das alles soll bis spätestens 30. Juli 2026 eingerichtet werden.
Früherkennung Lungenkrebs
Die Früherkennung von Lungenkrebs wird für starke Raucher und ehemalige Raucher im Alter von 50 bis 75 Jahren ab April 2026 von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Grundfreibetrag
2026 wird der steuerliche Grundfreibetrag von 12.096 Euro auf 12.348 Euro angehoben. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag, also 24.696 Euro pro Jahr.
Kinderfreibetrag
Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 3.336 Euro auf 3.414 Euro, bei verheirateten Arbeitnehmern demnach von 6.672 Euro auf 6.828 Euro.
Kindergeld
Familien erhalten im Jahr 2026 monatlich 259 Euro pro Kind. Das sind vier Euro mehr als im Jahr 2025.
Mini- und Midijob
Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs steigt im Jahr 2026 von aktuell 556 Euro auf 603 Euro. Der so genannte Übergangsbereich beim „Midijob“ erstreckt sich im Jahr 2026 zwischen 603,01 Euro und 2.000 Euro monatlich.
Mindestausbildungsvergütung
Die Mindestvergütungen in den Ausbildungsjahren steigen: Im ersten Jahr von 682 Euro auf 724 Euro brutto. 854 Euro sind es im zweiten Ausbildungsjahr (statt bisher 805 €). Im dritten Jahr steigt die Mindestvergütung von 921 Euro auf 977 Euro. Und im vierten Jahr der Ausbildung gibt es mindestens 1.014 Euro statt bisher 955 Euro.
Mindestlohn
Ab Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto pro Stunde – statt bisher 12,82 Euro.
Mindestunterhalt
Der Mindestunterhalt für Kinder steigt am 1. Januar 2026. Die neuen Mindestunterhaltsbeträge betragen für Kinder von 0 bis 5 Jahren 486 Euro; für Kinder von 6 bis 11 Jahren 558 Euro und für Kinder von 12 bis 17 Jahren 653 Euro monatlich.
Pendlerpauschale
Zum 1. Januar 2026 wird die Pendlerpauschale dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht. Aktuell gibt es bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 38 Cent.
Pflege-Apps
Zwar gibt es den gesetzlichen Anspruch auf digitale Pflegeanwendungen schon länger – Pflege-Apps und -Programme, die den Alltag erleichtern sollen, allerdings noch nicht. Im Jahr 2026 soll es für die Hersteller einfacher werden, derartige Apps und Programme anzumelden.
Rente
Aller Voraussicht nach wird die gesetzliche Rente am 1. Juli 2026 um 3,7 Prozent steigen.
Reparaturen
Nach der EU-Verbraucherrichtlinie muss das Recht auf Reparatur bis zum 31.7.2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dadurch erhalten die Verbraucher ein Recht auf Reparatur außerhalb der Gewährleistung und die Hersteller werden verpflichtet, Ersatzteile bereitzustellen.
Sozialbeiträge
In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro auf 5.812,50 brutto im Monat. Alle, die mindestens so viel verdienen, müssen je nach Krankenkasse monatlich bis 28,50 Euro mehr zahlen. Bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Bemessungsgrenze von 8.050 auf 8.450 Euro. Das heißt: 37,20 Euro mehr Rentenbeitrag plus 5,20 Euro mehr für die Arbeitslosenversicherung für „Gutverdiener“.
Strom
Die Netzentgelte sollen um 2,2 Cent pro Kilowattstunde (kWh) sinken. Die Stromumlagen steigen dagegen um 0,35 Cent pro kWh an. Das sind Aufschläge auf den Strompreis, die bestimmte Zwecke wie den Ausbau erneuerbarer Energien finanzieren.
Teilzeitaufstockungsprämie
Friseur*innen, die bisher in Teilzeit arbeiten und ihre Arbeitszeit dauerhaft für mindestens 24 Monate erhöhen wollen, können mit ihren Vorgesetzten eine Teilzeitaufstockungsprämie vereinbaren. Ein hoher Teil der daraus folgenden Lohnerhöhung wird in den meisten Fällen steuerfrei bleiben.
Umsatzsteuer
Zum 1. Januar soll die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden.
Verbraucherverträge
Künftig wird der Widerruf von Bestellungen im Internet für Verbraucher erleichtert. Vertragsschlüsse, die per Klick möglich sind, müssen nach der Neuregelung ebenso einfach auf der Website des Anbieters auch widerrufen werden können.
Wehrdienst
Mit dem Wehrdienstmodernisierungsgesetz werden alle Männer, bei denen im Jahr 2026 die Volljährigkeit eintritt, verpflichtet, einen Online-Fragebogen auszufüllen und dort ihre persönlichen Daten, ihre Verfügbarkeiten und Bildungsabschlüsse anzugeben. Der Wehrdienst selbst soll freiwillig bleiben. Reichen die Freiwilligen-Zahlen nicht, so prüft die Bundesregierung, eine „Bedarfswehrpflicht“ einzuführen.
Widerrufsrecht Versicherungen
Bei Versicherungs- und Finanzdienstleistungen wird das „ewige Widerrufsrecht“ bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung entschärft. Bei einem Fehler in der Widerrufsbelehrung wird der Widerruf künftig nicht mehr zeitlich unbegrenzt möglich sein, sondern auf einen Zeitraum von 12 Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschluss begrenzt werden.
Zusatzbeitrag Krankenversicherung
Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Satz für die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent. Dabei handelt es sich um eine Orientierungsgröße. Die Kassen legen den jeweiligen Zusatzbeitrag individuell fest.
Quelle: Maik Heitmann, Holger Püschel
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