17.02.2021

"Friseure in Not" wenden sich an Hubertus Heil

Die Friseurunternehmen befürchten, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung für viele Betriebe die Arbeit erschwert oder unmöglich macht. In einem Brief fordern Sie den Bundesminister für Arbeit und Soziales zu Augenmaß auf.

"Sorgen Sie als zuständiger Bundesminister für Arbeit und Soziales dafür, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung mit Augenmaß so angepasst wird, dass sie sowohl die Gesundheit schützt als auch kein faktisches Betriebsverbot für Unternehmer darstellt. Gerade kleine und mittlere Unternehmen aus der Dienstleistungsbranche und dem Handwerk benötigen diese Anpassung dringend, damit die Wiedereröffnung nicht nur ein politisches Versprechen bleibt, sondern auch ein unternehmerisch erreichbares Ziel wird", heißt es in dem ►Schreiben.

Die Unternehmen, die auch in 16 Bundesländern ►Klagen vor Gericht eingereicht hatten, forden u.a. Nachbesserung bei der ►10 qm-Regel. Auch vor dem Hintergrund der Berufsausbildung müsse hier nachgebessert werden. Sonst könnten die Azubis nach der Wiedereröffnung kaum praktisch in den Betrieben arbeiten.

Eine Entzerrung des Personenaufkommens in den Salons durch Schichtbetrieb und eine Ausdehnung der Arbeitszeiten in den Abend sehen die Unternehmer kritisch, da dies Lohnzuschläge und damit Mehrkosten bedeute.