Gibt es ein Fußball-Märchen wie einst 2006? Foto: AdobeStock

06.06.2024

Friseure im Fußball EM-Fieber: Das ist die Rechtslage beim Public Viewing

Die Fußball-Europameisterschaft steht vor der Tür. Auch Friseure nutzen den Rückenwind der Fußball-Euphorie. So zum Beispiel Marco und Daniel Illiges aus Rheda-Wiedenbrück.

Seit Jahren veranstalten die „Haarschneidebrüder“ den sogenannten Beach-Illiges. Bei Kunden kommt das gut an. Foto: Illiges
Mit diesem Flyer wirbt der Salon für den "Fußball-Beach".

Von 14. Juni bis 14. Juli 2024 treten in Deutschland 24 Nationen in 51 Partien an, die europäische Fußballkrone zu erobern. Gibt es wieder ein Sommermärchen wie 2006? Glaubt man einigen Experten, könnte die Antwort Ja lauten. Die Vorbereitungen für ein unvergessliches Fußballfest laufen jedenfalls auf Hochtouren.

Marco und Daniel Illiges, die Haarschneidebrüder aus Rheda-Wiedenbrück, punkten dabei nicht nur mit Public Viewing. Direkt vor der Salontür lassen die beiden eine Fußballarea entstehen, die kaum Wünsche offenlässt: 27 Tonnen Sand werden aufgeschüttet, damit der Beach-Illiges entsteht, erzählt Daniel Illiges. Auf drei großen Fernsehern werden alle EM-Spiele übertragen. Dazu gibt’s Cocktails, Prosecco und Bier an der Beachbar und Hotdogs für den Hunger zwischendurch. „Wir wollen einfach eine gute Zeit haben“, nennt Daniel Illiges die Motivation für diese Aktion, die die beiden fußballbegeisterten Brüder schon seit Jahren veranstalten.

Public Viewing im Friseursalon: das ist erlaubt zur Fußball-EM

Welche Regeln für Friseursalons gelten, die Public Viewing anbieten wollen, weiß man beim Zentralverband der Friseure. Demnach sind das Aufstellen eines TV-Geräts und die Übertragungen von EM-Spielen im oder auch vor dem Salon „rechtlich als öffentliche Wiedergabe einzustufen“.
Benötigt werden:

  • Anmeldung bei der GEZ
  • eine GEMA-Lizenz für Musik und urheberrechtlich geschützte Inhalte in den Übertragungen (siehe Infokasten). Hier gilt: Geräte, die das ganze Jahr über aufgestellt und angemeldet sind, müssen für die Übertragung der EM 2024 selbstverständlich nicht zusätzlich lizenziert werden.
  • - Senderlizenzen: Erlaubnis von den Fernsehsendern, die die Spiele übertragen.

 

 

 

 

 

 

 

Klingt zunächst nach viel Aufwand, doch für bestimmte Events gibt es nach Verbandsangaben Sonderregelungen. Denn für kleine Veranstaltungen wird die UEFA keinen Lizenzantrag verlangen, wenn „die maximale Kapazität der Veranstaltungen bei 300 Personen liegt“ und kein Eintritt verlangt wird.

Anders sieht es aus, wenn „öffentliche Übertragungen kommerziellen Charakter haben“, also wenn durch den Verkauf von Produkten, Gütern und Dienstleistungen – dazu zählen auch Essen und Getränke – Gewinn gemacht wird.

Punkten seit Jahren mit Aktionen rund um den Fußball: Marco und Daniel Illiges aus Rheda-Wiedenbrück. Foto: Illiges
Punkten seit Jahren mit Aktionen rund um den Fußball: Marco und Daniel Illiges aus Rheda-Wiedenbrück. Foto: Illiges

Darf ich mit dem UEFA-Logo mein Public Viewing bewerben?

Beworben werden dürfen Veranstaltungen solange „klar ist, dass man kein offizieller Partner der UEFA ist“. Beim Umgang mit Logos und geschützten Begriffen ist jedoch Vorsicht geboten: „UEFA EURO 2024“, das zugehörige offizielle Emblem, der Pokal, Albärt, das EM-Maskottchen und „spezielle Slogans“ sollten demnach besser nicht in die Salonwerbung miteinfließen.

Generell empfiehlt der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks: „Nutzen Sie keine urheberrechtlich geschützten Logos oder Namen ohne Erlaubnis. Kreative Bezeichnungen für Dienstleistungen sollten keine geschützten Spieler- oder Mannschaftsnamen verwenden.“ Vom UEFA-Boxi oder einem Al-Bart ist deshalb eher abzuraten.

Welcher Versicherungsschutz gilt, wenn das Team im Betrieb Fußball schaut?

Wie ist die Situation rechtlich einzuschätzen, wenn Friseure nach Feierabend im geschlossenen Salon EM-Spiele verfolgen? Läuft das als Betriebsveranstaltung? Und wer haftet im Schadensfall?

Wer Spiele nach Feierabend mit dem Team im Salon verfolgt, ist Teil einer privaten Veranstaltung, weiß man beim Zentralverband. Abseits von GEZ und GEMA gibt es nur wenig zu beachten. Laut gesetzlicher Unfallversicherung gilt für Public Viewing der Versicherungsschutz, „wenn es sich um eine Veranstaltung des Arbeitgebers handelt“, das „Unternehmen die Veranstaltung mit dem Ziel durchführt, das Betriebsklima zu stärken und die Verbundenheit der Beschäftigten untereinander zu fördern“, der Chef oder die Vertretung an der Gemeinschaftsveranstaltung teilnimmt und „die Veranstaltung allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offensteht“. Sind diese Punkte im Vorfeld geklärt, steht einer „EM im Salon“ nichts mehr im Weg.

Text: Kai Lohwasser