OP- oder FFP2-Masken sollen künftig besser schützen

20.01.2021

Friseure bleiben weiter geschlossen: Der Lockdown wurde bis zum 14. Februar verlängert

Die bisherigen Maßnahmen bleiben bis zum 14. Februar bestehen. Verschärft wurde bei Masken und Homeoffice. Beantragung von Hilfen soll vereinfacht werden.

Bei der gestrigen Bund-Länder-Konferenz wurde beschlossen, dass die bisherigen Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Pandemie bis zum 14. Februar verlängert wurden. Das heißt, auch die Friseure bleiben weiter im Lockdown. Damit verschärft sich die aktuelle, existenzbedrohende Situation vieler Betriebe weiter.

Die hohe Zahl an Todesfällen und Neuinfektionen sowie die Virus-Mutation sind die Gründe für die Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar. Verschärft wurde vor allem in den Bereichen Masken und Homeoffice. In öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften werden besser schützende Masken, wie OP- oder FFP2-Masken Pflicht sein. Arbeitgeber werden verpflichtet, wo immer möglich, Homeoffice anzubieten. Auch Schulen und Kitas bleiben bis Mitte Februar geschlossen.

Der Bezug von Hilfen soll leichter werden. Der Bundeswirtschaftsminister kündigte an, die Beantragung der Überbrückungshilfe zu erleichtern. So solle es künftig nur noch ein einziges Kriterium geben, damit ein Unternehmen für einen bestimmten Monat Hilfe beantragen kann: ein Umsatzminus von mindestens 30 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat, so Peter Altmaier gegenüber der Presse.

Außerdem wird die Insolvenzantragspflicht bis Ende April ausgesetzt, und zwar für Geschäftsleiter von Unternehmen, die einen Anspruch auf die Gewährung finanzieller Hilfeleistungen im Rahmen staatlicher Hilfsprogramme zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie haben und rechtzeitig einen entsprechenden, aussichtsreichen Antrag gestellt haben.