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10.01.2021

Ab 1. Januar: Überbrückungshilfe III

Am 1. Januar ist die Überbrückungshilfe III gestartet. Sie soll bis Ende Juni 2021 laufen.

Die neue Überbrückungshilfe soll die Fixkosten kompensieren und muss nicht zurückgezahlt werden. Die Zuschüsse orientieren sich am Ausfall der Umsätze wie folgt:

  • 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch.
  • 60 Prozent der Fixkosten bei Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent.
  • 40 Prozent der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberufler, die:

  • entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hatten oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
     
  • zwischen November 2020 und Juni 2021 einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 verzeichneten.
     
  • ab dem 16. Dezember 2020 geschlossen bleiben müssen. Für sie gilt ein Förderhöchstbetrag von 500.000 Euro pro Monat. Dies gilt auch für jeden Monat der Schließung im ersten Halbjahr 2021.

Weiterführende Infos gibt es in der zugehörigen Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums.