03.06.2022
Bundestag stimmt für Erhöhung des Mindestlohns
Ab Oktober dieses Jahres beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12 Euro pro Arbeitsstunde. Das hat der Deutsche Bundestag am 3. Juni beschlossen.
Nachdem das Kabinett im Februar den Weg für die Erhöhung des Mindestlohns geebnet hat, hat der Deutsche Bundestag dem am 3. Juni zugestimmt. Der Bundesrat soll der Erhöhung auf 12 Euro am 10. Juni zustimmen. Derzeit beträgt der Mindestlohn 9,82 Euro. Am 1. Juli steigt er auf 10,45 Euro und dann am 1. Oktober 2022 auf 12 Euro. Gleichzeitig steigt auch die Grenze für Minijobs von jetzt 450 auf dann 520 Euro.
Kritik an der Erhöhung
„Für das Friseurhandwerk kommt dieser Mindestlohn zur Unzeit“, kritisiert ZV-Hauptgeschäftsführer Jörg Müller die Entscheidung in den Medien. Gegenüber BILD und BILD-Online machte er klar, dass jetzt insbesondere die Lohnabstufungen für Fachkräfte, wie zum Beispiel für Gesellen und Meister, die Friseurbetriebe vor großen Herausforderungen stellen. „Wir haben die Folgen der Corona-Krise, steigende Energiepreise, Inflation und beginnende Konsumzurückhaltung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu verkraften – steigende Personalkosten sind da alles andere als hilfreich.“ Strukturverschiebungen im Friseurhandwerk und weiter sinkende Beschäftigtenzahlen könnten die Folge sein, warnt Müller.
ZV-Präsidentin Manuela Härtelt-Dören hatte bereits Ende 2021 die angekündigte Erhöhung durch die Ampel-Koalition kritisch betrachtet. Die Entscheidung, den Mindestlohn auf 12 Euro anzuheben, füge der Tarifautonomie schweren Schaden zu und stelle die zuständige Mindestlohnkommission und Ihre Arbeit bloß. 12 Euro Mindestlohn werde strukturgefährdende Folgen in der Friseurbranche haben.
Heil verteidigt Lohnsteigerung
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil verteidigte laut tagesschau.de die Anhebung des Mindestlohns. Wer bisher bei einer mit Mindestlohn vergüteten Vollzeitstelle 1.700 Euro bekommen habe, verdiene ab Oktober 2.100 Euro, sagte Heil. Für etwa sechs Millionen Menschen sei dies möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben von 22 Prozent.
EU einigt sich auf Mindestlohn-Regeln
Die EU-Staaten und das Europaparlament haben zudem Anfang Juni beschlossen, dass es in Zukunft europaweite Regeln für Mindestlöhne geben soll. Es sind zwar keine einheitlichen Mindestlöhne vorgesehen, dafür aber einheitliche Standards zur Überprüfung und Anpassung. So sollen z. B. Mindestlöhne künftig alle zwei Jahre aktualisiert werden. Die Sozialpartner, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter, müssen an den Verfahren zur Festlegung und Aktualisierung der Mindestlöhne beteiligt werden. Europaparlament und die EU-Staaten müssen den Kompromiss noch formell bestätigen. Für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht haben die Staaten dann zwei Jahre Zeit.