(K)ein freudiges Ereignis: Für viele Selbstständige bedeutet eine Schwangerschaft die Pleite ihres Unternehmens. Foto: shutterstock

24.06.2024

Bundesrat fordert gleiche Leistungen für selbstständige Schwangere

Im Gegensatz zu angestellten Schwangeren fehlt selbstständigen Schwangeren der gesetzliche Mutterschutz. Viele Frauen machen sich deshalb nicht selbstständig. Der Bundesrat fordert darum von der Regierung, dass Selbstständige vor und nach der Geburt die gleichen Leistungen bekommen wie Angestellte.

Wer als Selbstständige nicht privat vorsorgt, wird im Falle einer Schwangerschaft oft mit großen finanziellen Problemen konfrontiert. Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zeigt, dass sich deshalb viele Frauen gegen die Selbstständigkeit und Gründung von Unternehmen entscheiden.

Auf Initiative der Länder NRW und Hamburg appelliert der Bundesrat nun an die Regierung, Selbstständige genauso abzusichern wie angestellte Schwangere. Die Bundesregierung muss sich nun mit dem Thema befassen. Allerdings entscheidet sie, wann sie das tut – feste Fristen gibt es nicht. 

Seit Jahren kämpft Tischlermeisterin Johanna Röh schon für eine Gleichstellung von Selbstständigen und Angestellten mit der Initiative "Mutterschutz für Alle!". 2022 startete sie eine Petition, die 100.000 Unterschriften sammeln konnte. Sie war auch bei der Präsentation der Studie dabei und hofft nun, dass Bewegung in die Sache kommt.