Corona Selbsttest-Kit, Foto: Aletta Helsper

19.04.2021

BGW informiert über Testmöglichkeiten der Mitarbeiter im Betrieb

Mindestens zwei Tests pro Woche müssen Salons ihren Mitarbeitern ab dem 20.04.21 anbieten. Den Betrieben stehen laut BGW zwei Testmöglichkeiten zur Verfügung.

1. Möglichkeit: Point-of-Care-Antigen-Schnelltests

Für diesen Schnelltest führt geschultes Personal die Probeentnahme im Betrieb durch. Die Auswertung erfolgt in der Regel nach 15 bis 30 Minuten – je nach Hersteller vor Ort. Hierbei sind spezielle Arbeitsschutzmaßnahmen umzusetzen. Die BGW verweist auf eine
Liste der Schnelltests des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

2. Möglichkeit: Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung durch Laien

Diesen Selbsttest kann jede*r Beschäftigte am Arbeitsort oder zu Hause selbst durchführen – die Auswertung erfolgt ebenfalls in der Regel nach 15 bis 30 Minuten – je nach Hersteller. Auch hier verweist die BGW auf eine
Liste der Selbsttests des BfArM.

Fällt ein Test positiv aus,  muss immer eine Bestätigung per PCR-Test mit Laborauswertung stattfinden.

Am 13. April 2021 hatte das ► Bundesarbeitsministerium die Testangebotspflicht beschlossen, die am 20. April in Kraft tritt.

Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Landesverordnungen und Regelungen vor Ort.

Hier finden Sie die aktualisierten Informationen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege zur SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung.