Ab 1. Juli: Es dürfen sich wieder mehr Menschen im Salon aufhalten. Foto: Melanie Fredel

23.06.2021

Am 1. Juli fällt die 10-m²-Regel

Das Bundeskabinett hat der novellierten Corona-Arbeitsschutzverordnung zugestimmt. Damit fällt auch die bislang noch geltende und für das Friseurhandwerk problematische 10-m²-Regelung ab dem 1. Juli 2021.

Der bisherige § 2 Abs. 4 der Corona-Arbeitsschutzverordnung, der eine Mindestfläche von 10m² für jede im Raum befindliche Person vorschreibt, entfällt in der neuen Corona-Arbeitsschutzverordnung. Des Weiteren ist in § 2 Abs. 2 der Verordnung eine Begrenzung der bisherigen strengen Maskenpflicht enthalten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Landes-Verordnungsgeber im Bereich körpernaher Dienstleistungen auf die Maskenpflicht vorerst nicht verzichten werden, schreibt der Zentralverband des deutschen Friseurhandwerks (ZV).  

Weiterhin Tests für Mitarbeiter

Es bleibt zudem bei einer Angebotspflicht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit zwei Selbst- oder Schnelltests innerhalb einer Woche. Beschäftigte, bei denen ein Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung von einer Covid-19-Erkrankung vorliegt, können vom Testangebot ausgenommen werden. Zudem wird die Kontaktreduktion im Betrieb neu gefasst und gekürzt.

"Große Erleichterung"

ZV-Präsident Harald Esser dazu: „Es ist eine große Erleichterung für das Friseurhandwerk, dass die 10-m²-Regel ab Juli entfällt. Diese hat vor allem hinsichtlich der Ausbildung zu einer inakzeptablen Situation für die Salons geführt. Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung ist ein positives Signal und ein weiterer wichtiger Schritt Richtung Normalität.“

Die novellierte Verordnung tritt zum 1. Juli 2021 in Kraft. Der ZV gibt aber auch zu Bedenken: Es gelte wie immer, die jeweiligen Landesverordnungen sowie die ggf. strengeren Regelungen der Berufsgenossenschaft zu beachten.