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27.11.2024

Kassensysteme im Friseursalon: Was Sie zur neuen Meldepflicht wissen müssen

Die Anforderungen an Kassensysteme wurden durch gesetzliche Vorgaben verschärft, um Manipulationen zu verhindern und die Transparenz zu fördern. TOP HAIR-Experte Holger Püschel klärt auf.

Die 2016 im Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Grundaufzeichnungen verankerte Regelung betrifft alle elektronischen Aufzeichnungssysteme (insbesondere Kassensysteme und Registrierkassen) und verlangt, dass diese bis spätestens 31. Juli 2025 dem Finanzamt gemeldet werden. Wer die Vorgaben des § 146a Abs. 4 der Abgabenordnung (AO) nicht einhält, riskiert hohe Strafen.

Was bedeutet die Meldepflicht für Kassensysteme?

Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) legt fest, dass alle elektronischen Kassensysteme meldepflichtig sind, um manipulationssichere Kassenvorgänge zu gewährleisten. Die aktuell geltende Übergangsfrist endet bald, und die Meldung ist bis zum 31. Juli 2025 erforderlich. Für Kassensysteme, die nach dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme.

Die Meldung kann elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ oder über eine zertifizierte Schnittstelle (z. B. die ERiC-Schnittstelle) erfolgen, die voraussichtlich ab Januar 2025 verfügbar sein wird. „Mein ELSTER“ ist das Portal der Finanzverwaltung, bei dem sich jeder Steuerbürger und jedes Unternehmen selbst registrieren kann. Einige Kassensysteme werden die ERiC-Schnittstelle möglicherweise direkt integriert haben – erkundigen Sie sich bei Ihrem Kassenhersteller, ob Ihr System diese Funktion bereits unterstützt oder ob ein Update geplant ist. Ein Gespräch mit Ihrem Kassenanbieter kann sicherstellen, dass Sie die Meldepflicht reibungslos und mit möglichst geringem Aufwand erfüllen. Fragen Sie auch Ihren Steuerberater zur neuen Meldepflicht der Kassensysteme.

 

 

Was sollten Friseurunternehmer jetzt tun?

In Ihrem Salon sollten Sie prüfen, ob ihr Kassensystem eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) integriert hat und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Danach erfolgt die Meldung elektronisch, z. B über „Mein ELSTER“. Dazu werden einige Daten, wie z.B. die Seriennummer oder das das Datum der Inbetriebnahme abgefragt.

Was ist bei der offenen Ladenkasse zu beachten?

Friseursalons, die eine offene Ladenkasse nutzen, sind von der Meldepflicht befreit. Sie sind jedoch weiterhin dazu verpflichtet, alle Einnahmen exakt zu dokumentieren.

FAQ zur Meldepflicht von Kassensystemen im Friseursalon
 

1. Ab wann gilt die Meldepflicht für Kassensysteme?

Die Meldepflicht gilt für alle Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden. Sie müssen bis spätestens zum 31. Juli 2025 gemeldet werden. Für Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 neu angeschafft werden, gilt eine Frist von einem Monat.

2. Wo muss ich mein Kassensystem melden?

Die Meldung erfolgt über „Mein ELSTER“ oder über die ERiC-Schnittstelle. Sprechen Sie mit Ihrem Kassenhersteller, ob Ihr System die ERiC-Schnittstelle integriert hat oder ob ein Update möglich ist. Die DATEV eG arbeitet ebenfalls an einem System, mit dem die Meldepflicht in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater erfolgen kann („DATEV MeinFiskal“). Bei „Mein ELSTER“ können Sie sich registrieren und die Meldung selbst durchführen.

3. Was passiert, wenn ich mein Kassensystem nicht melde?

Wer die Meldepflicht ignoriert, riskiert hohe Geldbußen. Bei Steuerprüfungen kann es zu Schätzungen und hohen Nachzahlungen kommen.

4. Muss ich meine offene Ladenkasse auch melden?

Nein, die offene Ladenkasse bleibt von der Meldepflicht befreit. Eine exakte Aufzeichnung aller Einnahmen ist jedoch weiterhin erforderlich. Die Führung einer offenen Ladenkasse unterliegt strengen Anforderungen.

5. Was ist, wenn ich ein neues Kassensystem kaufe oder mein altes System stilllege?

Kassen, die nach dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 außer Betrieb gehen, müssen abgemeldet werden, wenn sie zuvor angemeldet worden sind.

6. Wie kann ich sicherstellen, dass mein Kassensystem gesetzeskonform ist?

Stellen Sie sicher, dass Ihr System eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) enthält. Dies ist Grundvoraussetzung für die Meldung und hilft, Manipulationen zu verhindern. Ihr Kassenhersteller kann Ihnen hierzu Details geben.

7. Wie wird der Meldeprozess im „Mein ELSTER“ Portal ablaufen?

Die Finanzverwaltung stellt dazu genaue Anweisungen bereit. Geplant ist eine benutzerfreundliche Eingabemaske, die eine einfache und zügige Meldung ermöglicht. Aktuell (Nov. 2024) steht das System noch nicht zur Verfügung.