Corona-Soforthilfen
In Baden-Württemberg: L-Bank akzeptiert Urteile des VGH zu Corona-Soforthilfen
Im Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in fünf Fällen entschieden, dass die Corona-Soforthilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Die L-Bank wird keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Rückzahlung der Corona-Soforthilfen – Länder agieren sehr unterschiedlich
Als unbürokratisch gewährte Hilfe wurde sie angekündigt, die Corona-Soforthilfe des Bundes im Jahr 2020. Doch für zahlreiche Friseurunternehmer*innen wurde aus dem finanziellen Rettungsanker eine Bürde. Ein Überblick über den Stand in den verschiedenen Bundesländer.
VGH-Urteil bestätigt: Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden
In sechs Musterverfahren hat der 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim über die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden. In fünf Fällen sind die Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank rechtswidrig. Damit bestätigt der VGH die Urteile der Verwaltungsgerichte.

