Corona-Soforthilfen
Corona-Soforthilfen: LIV Niedersachen reicht Petition ein
Der Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhandwerks hat eine Petition im Niedersächsischen Landtag eingereicht. Darin fordert der Verband den vollständigen Erlass der Rückforderungen der im Jahr 2020 aus Landesmitteln gewährten Corona-Soforthilfen, die Rückerstattung bereits geleisteter Rückzahlungen an betroffene Betriebe sowie eine Bundesratsinitiative zur Rückzahlung der aus Bundesmitteln finanzierten Hilfen.
Corona-Soforthilfen: Ministerin kündigt Erstattung an
Nach dem VGH-Urteil im Herbst 2025 (wir hatten mehrfach berichtet) kündigte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nun laut Medienberichten die Erstattung zurückgeforderter Corona-Hilfen an.
LIV Baden-Württemberg fordert unbürokratische Lösung für den Fall der Rückerstattung
Vergangenen Oktober hat der VGH in Mannheim entschieden, dass die Rückzahlungsforderungen der L-Bank rechtswidrig waren, wenn diese Soforthilfezahlungen vor dem 8. April 2020 beantragt wurden (wir haben berichtet). Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg appelliert nun an die Landesregierung auch jene Unternehmer gleich zu behandeln, die keinen Widerspruch gegen die Rückzahlung eingelegt hatten.
In Baden-Württemberg: L-Bank akzeptiert Urteile des VGH zu Corona-Soforthilfen
Im Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in fünf Fällen entschieden, dass die Corona-Soforthilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Die L-Bank wird keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Rückzahlung der Corona-Soforthilfen – Länder agieren sehr unterschiedlich
Als unbürokratisch gewährte Hilfe wurde sie angekündigt, die Corona-Soforthilfe des Bundes im Jahr 2020. Doch für zahlreiche Friseurunternehmer*innen wurde aus dem finanziellen Rettungsanker eine Bürde. Ein Überblick über den Stand in den verschiedenen Bundesländer.
VGH-Urteil bestätigt: Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden
In sechs Musterverfahren hat der 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim über die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden. In fünf Fällen sind die Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank rechtswidrig. Damit bestätigt der VGH die Urteile der Verwaltungsgerichte.

