Corona-Soforthilfen
Corona-Soforthilfen: Ministerin kündigt Erstattung an
Nach dem VGH-Urteil im Herbst 2025 (wir hatten mehrfach berichtet) kündigte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) nun laut Medienberichten die Erstattung zurückgeforderter Corona-Hilfen an.
LIV Baden-Württemberg fordert unbürokratische Lösung für den Fall der Rückerstattung
Vergangenen Oktober hat der VGH in Mannheim entschieden, dass die Rückzahlungsforderungen der L-Bank rechtswidrig waren, wenn diese Soforthilfezahlungen vor dem 8. April 2020 beantragt wurden (wir haben berichtet). Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg appelliert nun an die Landesregierung auch jene Unternehmer gleich zu behandeln, die keinen Widerspruch gegen die Rückzahlung eingelegt hatten.
In Baden-Württemberg: L-Bank akzeptiert Urteile des VGH zu Corona-Soforthilfen
Im Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in fünf Fällen entschieden, dass die Corona-Soforthilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Die L-Bank wird keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.
Rückzahlung der Corona-Soforthilfen – Länder agieren sehr unterschiedlich
Als unbürokratisch gewährte Hilfe wurde sie angekündigt, die Corona-Soforthilfe des Bundes im Jahr 2020. Doch für zahlreiche Friseurunternehmer*innen wurde aus dem finanziellen Rettungsanker eine Bürde. Ein Überblick über den Stand in den verschiedenen Bundesländer.
VGH-Urteil bestätigt: Soforthilfe muss nicht zurückgezahlt werden
In sechs Musterverfahren hat der 14. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in Mannheim über die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen entschieden. In fünf Fällen sind die Widerrufs- und Erstattungsbescheide der L-Bank rechtswidrig. Damit bestätigt der VGH die Urteile der Verwaltungsgerichte.

