In Baden-Württemberg: L-Bank akzeptiert Urteile des VGH zu Corona-Soforthilfen

11. Dezember 2025
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Im Oktober hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim in fünf Fällen entschieden, dass die Corona-Soforthilfen nicht zurückgezahlt werden müssen. Die L-Bank wird keine Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

 Das vermeldet der Staatsanzeiger und beruft sich dabei auf eine Aussage, die Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) vergangenen Dienstag in der Landespressekonferenz traf.

Für die Kläger, die mit ihren Klagen gegen die L-Bank vor dem VGH erfolgreich waren, ist das Thema damit endgültig vom Tisch. Noch bis Ende Dezember hätte die L-Bank Rechtsmittel gegen eine Nichtzulassung einer Revision einlegen können. Darauf wird verzichtet. Das schriftliche Urteil des VGH wurde am 28. November veröffentlicht und allen Beteiligten zugestellt.

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Ob die vielen anderen Unternehmen, die gegen die Rückzahlungsforderungen geklagt hatten, nun auch nicht zur Kasse gebeten werden, ist im Moment noch offen und wird geprüft. Alle Rückforderungen, die vergleichbar mit den erfolgreichen Klagen am VGH sind, liegen derzeit auf Eis.

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