LIV Baden-Württemberg fordert unbürokratische Lösung für den Fall der Rückerstattung

09. Januar 2026
Holzwürfel bilden das Wort Soforthilfe und stehen auf Geldmünzen- und scheinen
Foto: AdobeStock/Daniela Stärk

Vergangenen Oktober hat der VGH in Mannheim entschieden, dass die Rückzahlungsforderungen der L-Bank rechtswidrig waren, wenn diese Soforthilfezahlungen vor dem 8. April 2020 beantragt wurden (wir haben berichtet). Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg appelliert nun an die Landesregierung auch jene Unternehmer gleich zu behandeln, die keinen Widerspruch gegen die Rückzahlung eingelegt hatten.

Inhaltsübersicht

 Außerdem erwarte der LIV von der Politik eine möglichst unkomplizierte und unternehmerfreundliche Handhabung, heißt es in einer Pressemeldung des Landesverbands.

Mehr als 60.000 Betriebe könnten von Rückerstattung profitieren

Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums handelt es sich um nahezu 62.000 Betriebe, darunter viele Friseurunternehmen, die von einer Rückzahlung der Rückzahlung profitieren könnten. Eine kumulierte Rückzahlungssumme von ca. 437 Millionen Euro stehe im Raum, heißt es in der Pressemeldung des Landesverbands.

Gleichbehandlung gefordert

„Ich habe in persönlichen Gesprächen mit der Politik gebetsmühlenartig darauf bestanden, dass auch Friseurbetriebe, die den Rückzahlungsaufforderungen der L-Bank nachkamen, weil sie bei deren rechtskräftigen Rückzahlungsbescheiden keinen Widerspruch eingelegt und auch nicht geklagt hatten, Gleichbehandlung erfahren müssen. Es kann nicht sein, dass in unserem Land Gerechtigkeit nur denjenigen zukommt, die bereit sind, sich mit dem Staat anzulegen“, sagt Landesvorsitzender Dirk Reisacher. Unterstützt würde diese Forderung zuletzt von allen Vertretern der Landtagsfraktionen.

LIV Landesvorsitzender Baden-Württemberg Dirk Reisacher
Dirk Reisacher Foto: ZV-Friseurhandwerk

Wirtschaftsministerin braucht Gutachten

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut hat nun ein Gutachten bzgl. einer möglichen Rückzahlungsaktion in Auftrag gegeben. Die Wirtschaftsministerin wolle noch im Januar 2026 mit einem Lösungsvorschlag an die betroffenen Betriebe herantreten. Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg erwartet eine möglichst unkomplizierte und unternehmerfreundliche Handhabung. „Es ist gut, wenn diese Hängepartie nun zu Ende geht. Unsere Friseurbetriebe müssen wieder Vertrauen in die Landespolitik gewinnen. Die wirtschaftliche Gesamtsituation fordert die Friseurbetriebe in noch nie da gewesener Weise heraus“, sagt Landesgeschäftsführer Matthias Moser.

LIV Baden-Württemberg fordert unbürokratische Lösung für den Fall der Rückerstattung - TOP HAIR International - Das führende Friseurmagazin