Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat den Mindestlohn für Azubis für 2026 neu berechnet.
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Ausbildungsbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, müssen ihren Azubis eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen, die nicht unterschritten werden darf. Für Betriebe, die ihren Azubis den Mindestlohn zahlen, wird es 2026 um rund 6,2 Prozent teurer.
Mindestausbildungsvergütung zum 1.1. 2026
- 724 Euro im 1. Ausbildungsjahr,
- 854 Euro im 2. Ausbildungsjahr,
- 977 Euro im 3. Ausbildungsjahr und
- 1014 Euro im 4. Ausbildungsjahr.
2025 betrug die Mindestausbildungsvergütung für das 1. Lehrjahr 682 Euro, das 2. Lehrjahr 805 Euro, das 3. Lehrjahr 921 Euro und das 4. Lehrjahr 955 Euro.
Was ist die Mindestausbildungsvergütung?
Seit dem 1. Januar 2020 gilt bundesweit eine gesetzlich festgelegte Untergrenze für die monatliche Ausbildungsvergütung der Auszubildenden in dualen Ausbildungsberufen, die nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelt sind.
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