10.12.2024
Neue Gesetze 2025: Das ändert sich!
Auch im nächsten Jahr treten wieder Gesetze in Kraft oder sind in Planung. Insgesamt fallen die (Ver-) Änderungen allerdings nicht so groß aus wie in den Jahren zuvor: Maik Heitmann nennt die wichtigsten Neuerungen in 2025.
Arbeitsvertrag per E-Mail
Künftig können Arbeitgeber ihre Beschäftigten auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren. Diese Neuerung resultiert aus dem „Bürokratieentlastungsgesetz“, das der Bundestag im September 2024 beschlossen hat. Es genügt ein unterschriebenes PDF per E-Mail, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, es sei denn, die Beschäftigten bestehen auf eine qualifizierte Signatur.
Bonusleistungen von Krankenkassen
Bonusleistungen von Krankenkassen müssen bis zu einer Höhe von 150 Euro pro Person und Beitragsjahr nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Deutschlandticket
Das Deutschlandticket soll ab Januar 2025 58 Euro statt 49 Euro monatlich kosten. Mit dem Ticket dürfen Busse und Bahnen des Nah- und Regionalverkehrs genutzt werden.
CO2-Steuer
Das Tanken wird 2025 wieder teurer. Der CO2-Preis pro Tonne steigt von 45 Euro auf 55 Euro, ohne Mehrwertsteuer.
Echtzeitüberweisung
Banken dürfen bald für Sofortüberweisungen in Euro keine Gebühren mehr verlangen. Ab dem 9.1.2025 müssen sie eingehende Echtzeitüberweisungen ohne Gebühren entgegennehmen und ab dem 9.10.2025 auch ausgehende Sofortüberweisungen kostenlos anbieten.
Elterngeld
Für das Elterngeld gibt es neue Einkommensgrenzen. Ab dem 1. April 2025 wird die Grenze für Paare von bisher 200.000 Euro auf 175.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen gesenkt. Wird gemeinsam ein höheres Einkommen erzielt, so fällt das Elterngeld weg.
Führerschein
Bis zum Jahr 2033 müssen etliche ältere Führerscheine schrittweise in neue einheitliche EU-Dokumente umgetauscht werden. Der Umtausch läuft bereits – und zwar schrittweise nach Geburtsjahrgängen. Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Autofahrer, deren Papierführerschein bis 1998 ausgestellt wurden, und 1971 oder später geboren wurden, ihren Führerschein umtauschen.
Grundsteuer
Ab Januar greift das neue Berechnungsmodell für die Grundsteuer. Es gilt in elf Bundesländern. Wann die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden, ist unterschiedlich. Manche Städte und Gemeinden haben dies bereits getan, andere habe die Bescheide für Januar, Februar oder März 2025 angekündigt.
Kindergeld
Ab dem 1. Januar 2025 steigt das Kindergeld von derzeit 250 Euro pro Kind und Monat um fünf Euro. Das macht also im Jahr 60 Euro pro Kind aus.
Mindestausbildungsvergütung
Ausbildungsbetriebe, die nicht tarifgebunden sind, müssen ihren Azubis eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung zahlen, die nicht unterschritten werden darf. Diese betragen im Jahr 2025 für die einzelnen Lehrjahre monatlich: 1. Lehrjahr: 682,00 Euro; 2. Lehrjahr: 805,00 Euro; 3. Lehrjahr: 921,00 Euro; 4. Lehrjahr: 955,00 Euro.
Mindestlohn
Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,41 Euro pro Stunde zum 1. Januar 2025 auf 12,81 Euro monatlich.
Minijob
Die Minijobgrenze steigt auf 556 Euro. Es gibt eine Dynamik: Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Verdienstgrenze.
Passbilder
Fotos für Personalausweise werden ab Mai 2025 nur noch in digitaler Form akzeptiert. Die Fotografen müssen sie per gesicherter Verbindung an das Bürgeramt oder die betroffene Behörde schicken. Ausgedruckte Bilder werden dann nicht mehr akzeptiert
Pflegegeld
Das monatliche Pflegegeld wird voraussichtlich zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht. Die Erhöhungen im Einzelnen betragen je nach Pflegegrad: 1 - keine Zahlung; 2 – von 332 Euro auf 347 Euro; 3 – von 545 Euro auf 599 Euro; 4 - von 728 auf 799 Euro; 5 - von 947 Euro auf 999 Euro.
Porto
Der Preis für einen Standardbrief wird ab dem 1. Januar 2025 95 Cent betragen, statt 85 Cent. Auch eine Postkarte wird künftig 95 Cent kosten (statt 70 Ct). Ein Kompaktbrief kostet künftig 1,10 Euro (statt 1,00 €), ein Großbrief 1,80 Euro (statt 1,60 €). Der Maxibrief kostet künftig 2,90 Euro statt 2,75 Euro.
Rentenerhöhung
Vom 1. Juli 2025 an wird es mehr Rente geben. Um 3,5 Prozentpunkte soll die Rente steigen. Das bedeutet für eine Rente in Höhe von 1.000 Euro ein Plus von 35 Euro. Wie die Erhöhung genau aussehen wird, entscheidet sich im Frühjahr.
Steuererklärung
Wird die Steuererklärung für das Jahr 2023 durch einen Steuerberater oder den Lohnsteuerhilfeverein erstellt, so muss diese spätestens am 2. Juni 2025 vorliegen.
TÜV
Es gibt neue Farben bei den Plaketten. Fahrzeuge mit einer grünen Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung und erhalten bei Bestehen eine blaue Plakette, während Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette eine senffarbene erhalten.