Foto: AdobeStock_614085193

20.06.2024

Vor der Anschaffung Steuern sparen: So geht’s!

Sie haben vor, neue Friseurstühle zu kaufen? Der Investitionsabzugsbetrag, kurz IAB, ist ein Instrument, mit dem man geplante Anschaffungen vorab in der Steuererklärung eintragen kann. TOP HAIR-Steuerexperte Holger Püschel erklärt, was man dabei beachten muss.

Gewinn mindern und dadurch die Steuern senken – das ist mit dem IAB möglich. Bis zu 50 % der zukünftigen Investitionskosten können dabei vom Gewinn abgezogen werden. Begünstigt sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter. Für die Investition hat der Friseurunternehmer drei Jahre Zeit.

 

 

"Ein Beispiel: Spätestens im Jahr 2026 soll der Salon renoviert werden. Geplant ist, 30.000 Euro in neue Bedienplätze, Friseurstühle und eine Empfangstheke zu investieren. Steuerlich kann damit bereits ab 2023 ein Betrag von insgesamt 15.000 Euro vom Gewinn abgezogen werden. Je nach persönlichem Steuersatz kann dabei eine Steuerminderung von über 6.000 Euro herauskommen. Das hört sich gut an, es gibt aber einiges zu beachten", erklärt Holger Püschel.

10 Punkte zum IAB:

  1. Wichtigster Tipp: Investitionsabzugsbeträge nie aus steuerlicher Not heraus bilden, sondern nur, wenn die Investitionen in der Zukunft sicher durchgeführt werden.
     
  2. Es gibt eine Gewinngrenze. Friseurunternehmen mit einem Gewinn über 200.000 Euro dürfen keine Investitionsabzugsbeträge in Anspruch nehmen.
     
  3. Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie können neu oder gebraucht sein.
     
  4. Die Investition muss in einem Drei-Jahres-Zeitraum durchgeführt werden.
     
  5. Das Wirtschaftsgut muss zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Daher scheidet der Firmenwagen häufig aus, insbesondere wenn kein Fahrtenbuch geführt wird.
     
  6. Wenn die Investition nicht durchgeführt wird, ist die ursprüngliche Steuerersparnis plus Zinsen zurückzuzahlen. Der Steuerbescheid des Jahres, in dem der Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd gebildet wurde, wird in diesem Fall gewinnerhöhend berichtigt. Ab dem 15. Monat nach der Auflösung ist der Rückzahlungsbetrag zu verzinsen.
     
  7. Eine freiwillige Auflösung des Investitionsabzugsbetrages ist jederzeit möglich, wenn man erkennt, dass die Investition nicht zustande kommt. Das verhindert nicht die Steuernachzahlung, aber die Verzinsung wird geringer.  
     
  8. Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages erfolgt außerhalb der Bilanz. Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Gewinn stimmt in diesem Fall nicht mit dem steuerlich anzusetzenden Gewinn überein. Das erschwert das Verständnis und das Lesen des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen im Jahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrages und im späteren Jahr der Investitionsdurchführung erheblich.
     
  9. Wird ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen, stehen später nur entsprechend geringere Abschreibungen für die Investition zur Verfügung. Daher sollte die Investition möglichst mit einem sachgerechten Eigenkapitalanteil durchgeführt werden, damit die Finanzierungsrate zu den verbleibenden Abschreibungen passt.
     
  10. Und nicht zuletzt: Nichts gerät schneller in Vergessenheit als eine Steuerersparnis. Einen einmal gebildeten Investitionsabzugsbetrag und die damit erreichte Steuerersparnis muss der Friseurunternehmer dauerhaft im Hinterkopf behalten, denn es handelt sich um eine Art „zukünftigen Investitionszwang“.