Zum 1. Januar 2018 wurde die Grenze für absetzbare Betriebsausgaben angehoben, Foto: Shutterstock

04.01.2018

Verdoppelt: absetzbare Betriebsausgaben

Neuer Bedienstuhl fällig? Ab sofort können Investitionen für den Betrieb bis 800 Euro steuerlich abgesetzt werden.

Bisher waren es 410, nun sind es 800 Euro – die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter wurde zum 1. Januar fast verdoppelt. Die Gesetzesänderung dürfte auch Friseurunternehmen freuen. Denn ob neue Empfangstheke, Bedienstuhl oder höherwertige Waschmaschine: Mit der Erhöhung gehören diese Investitionen zum Kreis der sofortigen Betriebsausgaben. Erstmals seit 50 Jahren gibt es eine solch deutliche Entwicklung. Bei der neuen Grenze handelt es sich um einen Nettobetrag, der Preis des betreffenden Wirtschaftsgutes darf einschließlich Mehrwertsteuer sogar 952 Euro betragen. „Unter die Begünstigung fallen auch gebrauchte Wirtschaftsgüter. Damit eröffnen sich einige neue Möglichkeiten, sinnvoll und gezielt Steuern zu sparen“, informiert Steuerexperte Holger Püschel.

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