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Steuertipps für Hochwasser-Betroffene

14. Juni 2024
Steuertipps für Hochwasser-Betroffene 124
Foto: AdobeStock

Wer von Naturkatastrophen wie Hochwasser betroffen ist, kann von Steuererleichterungen profitieren.

In den einzelnen Bundesländern treten aufgrund des Hochwassers steuerliche Katastrophenerlasse in Kraft. In Bayern, Baden-Württemberg und dem Saarland gibt es bereits derartige Erlasse. Andere betroffene Bundesländer dürften bald eigene formulieren. Dies sind zum Beispiel:

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  • Zinslose Stundung
  • Ratenzahlung
  • Vorauszahlungen
  • Sonderabschreibungen
  • Buchhaltungsbelege
  • Unterstützungszahlungen
  • Wiederbeschaffung

Die Deutsche Handwerkszeitung informiert im Detail, welche Steuererleichterungen es für Betroffene gibt.