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07.05.2018

Spiel mit mir!

Fußball? WM? „Interessiert mich nicht“, denken Sie vielleicht. Dabei eignet sich das mediale Großereignis perfekt zur Kundenansprache.

Unternehmensberater Frank Greiner-Schwed vom Team Schaefer und Partner Consulting zeigt Ihnen, wie Sie die WM für Ihren Salon nutzen können.

Idealer Türöffner

Ab 14. Juni 2018 ist es wieder so weit und die 32 besten Mannschaften der Welt treten bei der Fußballweltmeisterschaft in Russland gegen­einander an. Höchste Zeit also für Sie und Ihren Salon, sich Gedanken zu machen, wie Sie dieses Mega-Event auch für sich und Ihre Kunden nutzen können. Eines vorneweg: Es geht nicht darum, dass Sie sich jetzt auf einmal für Fußballdetails interessieren oder gar zum eingefleischten Fan werden müssen. Nein! Es geht darum, die positiven Emotionen sowie die große mediale Präsenz der Fußball-Weltmeisterschaft für sich zu nutzen. Denn egal, wann Sie zum Beispiel Radio oder Fernsehen anschalten, die Zeitung aufschlagen oder Ihren Internetbrowser starten – die WM ist überall! Von daher ein sehr geeigneter Moment, um dies als Gesprächseinstieg bei Ihren Kunden zu nutzen.

Neukunden und Stammkunden

Weiterempfehlung und Mundpropaganda bringen bekanntlich die meisten Neukunden. Mein Vorschlag für Sie: Verteilen Sie großzügig zur WM Gutscheine an Ihre Stammkunden. Zum Beispiel „10 Prozent Fan-Rabatt pro Haarschnitt, einzulösen bis zum 15. Juli.“ Diese können Ihre Kunden natürlich selbst nutzen, aber auch an Freunde und Bekannte weitergeben.
Gekoppelt an die Rabattaktion können Sie noch ein Gewinnspiel kreieren. Hier eignet sich natürlich das Thema Russland gut, zum Beispiel, wie heißt die russische Hauptstadt? Am Tag des WM-Finales wird dann zusätzlich unter allen eingelösten Gutscheinen ein Gewinner gezogen. Meiner Erfahrung nach werden aus 100 Neukunden ungefähr 50 Stammkunden. Bei einem Umsatz pro Kunde von 50 Euro sowie einer Besuchsfrequenz von sechs Besuchen pro Jahr ergibt sich hieraus ein Mehrumsatz von 15.000 Euro. Also seien Sie kreativ, was den Gewinn angeht. Dieser sollte natürlich spannend für jeden Kunden sein. Was Ihnen bleibt sind neben den 15.000 Euro Mehrumsatz begeisterte­ Stammkunden und jede Menge Neukunden. 

Verlorene Kunden

Wollten Sie schon lange Ihre ausgebliebenen Stammkunden anschreiben, um diese wieder für Ihren Salon zu gewinnen? Dann können Sie dies jetzt unter dem Motto „Weltmeisterschaft“ tun und hier auch zum Beispiel einen Gutschein beilegen. Wir bei Schaefer & Partner Consulting haben die Erfahrung gemacht, dass man durch ein gutes Mailing im Durchschnitt rund 20 Prozent der verlorenen Kunden zurück­gewinnen kann.

Mitmachen und gewinnen 

Haben Sie gerne einen spielerischen Effekt im Salon? Dafür eignet sich besonders gut das Ende des Termins, wenn der Kunde im Idealfall zufrieden und glücklich ist. Wie wäre es mit einem Tipp-Kick-Männchen an der Kasse? Das bietet Ihnen die Möglichkeit, mit Ihren Kunden zu wetten. Eine Art Torwandschießen im Kleinformat. Zusatzdienstleistungen beim nächsten Besuch, Preisvorteile und andere Gewinne erwarten Ihre Kunden. Machen Sie sich Gedanken, was für Sie und Ihr Konzept stimmig ist.

Extra-Tipp

Auch Frauen sind zunehmend begeistert von Fußballweltmeisterschaften. So ist der Anteil der weiblichen Fans auf den sogenannten „Fanmeilen“ deutlich angestiegen. Denken Sie daran – denn „der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler!“

 

Im Strafraum

 

Über den Flatscreen im Salon flimmert die WM, Toooor! Die Fans jubeln. Damit Ihre Marketingideen für Sie kein Eigentor werden, erläutert Rechtsanwalt Fabian Reinholz, Experte für Wettbewerb, Werbung und Marken, die rechtlichen Rahmenbedingungen.

TOP HAIR: Angenommen, ich möchte als Saloninhaber eine WM-Aktion machen. Welche Begriffe oder Wortkombinationen darf ich dabei nicht verwenden? 
Fabian Reinholz: Nicht die Begrifflichkeiten sind das Problem, sondern in welcher Art und Weise Sie diese im Gesamtkontext einbetten. Es gibt natürlich Markenbegriffe, auf die man verzichten sollte, wie „FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018“ oder „World Cup“. Diese sind für den Veranstalter, also die FIFA, markenrechtlich geschützt und stehen nur den offiziellen Sponsoren zu. Auf www.fifa.com gibt es ein Pdf mit Richtlinien für die offizielle Nutzung der FIFA-Marken, in dem alle geschützten Begriffe aufgeführt sind.

TOP HAIR: Was ist darüber hinaus noch geschützt?
Fabian Reinholz: Auch besondere Symbole, wie zum Beispiel der offizielle WM-Pokal, sind geschützt. Oder das Maskottchen und alles, was in das „look and feel“ der FIFA zur WM passt, also zum Beispiel das spezielle Hintergrund-Design, das Bezug nimmt auf die russische Architektur.

TOP HAIR: Welche Wortkombinationen oder Symbole sind erlaubt?
Fabian Reinholz: Solange Sie nicht den Eindruck erwecken, Sie wären offizieller Lizenzpartner der FIFA, können Sie Begriffe wie „WM-Haarschnitt“, „WM-Preisrätsel“, aber auch „WM 2018“ oder „Russland 2018“ unbedenklich nutzen. Auch Ländersymbole sind markenrechtlich nicht schutzfähig, deswegen können Sie die Fahne Ihrer Lieblingsmannschaft aufhängen. Ebenso neutrale Dinge, wie zum Beispiel einen Fußball.

TOP HAIR: Was passiert, wenn ich trotzdem einen markenrechtlich ­geschützten Begriff verwende?
Fabian Reinholz: Auch wenn es nicht sehr wahrscheinlich ist: Es kann passieren, dass Sie eine Abmahnung von einer Rechtsanwaltskanzlei bekommen, die Sie auffordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Anwaltskosten zu erstatten. 

TOP HAIR: Ich möchte ein Gewinnspiel zur WM machen: Gibt es hier etwas Besonderes zu beachten?
Fabian Reinholz: Ja. Bei Gewinnspielen müssen Sie immer die Teilnahmebedingungen mitaufführen. Wenn der Kunde außerdem seine persönlichen Daten angeben muss, sollte es zudem noch eine Datenschutzinformation geben – also, welche Daten erhoben werden, aus welchem Grund, und was damit gemacht wird.

TOP HAIR: Thema Public Viewing: Ich möchte einen Fernseher im Salon aufstellen, damit meine Kunden kein Spiel verpassen. Ist das möglich?
Fabian Reinholz: Generell können Sie sowohl im Salon als auch im Freien ein Gerät aufstellen. Solange Sie keinen Eintritt verlangen, ist das kein Problem. Sie dürfen auch Essen und Getränke verkaufen, solange Sie keine überteuerten Preise dafür nehmen und der Eindruck entsteht, dass über die Preise doch Eintritt kassiert wird.

TOP HAIR: Wenn ich im Salon bereits GEMA-Gebühren fürs Radio zahle, ändert sich dann etwas, wenn ich einen Fernseher aufstelle?
Fabian Reinholz: Da es sich um ein anderes Abspielgerät handelt, sehr wahrscheinlich. Hier empfehle ich, bei der GEMA nachzufragen, dann sind Sie auf der sicheren Seite.