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13.11.2023

Pflichtangaben: Das muss im Firmenimpressum stehen!

Jede Website eines Unternehmens benötigt ein Impressum. Das gilt auch für Friseursalons.

Was im Impressum vermerkt werden muss, regeln § 5 Telemediengesetz und § 18 Medienstaatsvertrag. Auf welche Details dabei zu achten ist, erläutert Norman Buse, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.

Wer benötigt ein Impressum?
Prinzipiell jeder, der selbstständig tätig ist und einen Internetauf tritt hat.

Was gehört in das Impressum?
Zu den Pflichtangaben gehören der Name des Anbieters, die Anschrif t des Unternehmens sowie eine E-Mail-Adresse. Auf die Telefonnummer kann das Unternehmen verzichten, wenn es einen anderen Weg gibt, innerhalb einer Stunde Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen zu können, etwa einen Chat oder ein Kontaktformular.

Welche weiteren Angaben sind Pflicht?
Ist eine Umsatzsteuer-ID vorhanden, muss auch diese aufgeführt werden. Wird der Salon von einer juristischen Person geführt, etwa in Form einer GmbH, müssen die Rechtsform und ein Vertretungsberechtigter, etwa ein Geschäftsführer, genannt werden. Die Angaben des Handelsregistereintrags komplettieren das Impressum.

Gibt es Sonderregeln für Websites mit integriertem Online-Shop?
Dient die Website auch als Verkaufsplattform, etwa für Kosmetika, gehört noch der Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union hinein.

Muss ich einen redaktionell Verantwortlichen nennen?
Saloninhaber müssen in der Regel im Impressum keine für redaktionelle Inhalte verantwortliche Person nennen. Ausnahmen bilden Saloninhaber, die journalistische oder publizistische Inhalte über ihre Website verbreiten, etwa als Blogger. Wer sich nicht sicher ist, nennt seinen Namen als redaktionell Verantwortlicher.

Welche Regeln gelten für soziale Medien?
Die Impressumspflicht gilt auch für die Kanäle der sozialen Medien, die der Salon bedient. Ein dort integrierter, gut sichtbarer Link zum Impressum der Salon-Website sichert den Friseurunternehmer ab.

Wo muss das Impressum platziert werden?
Es muss auf der Startseite der Unternehmens-Website und allen Unterseiten unmittelbar sichtbar sein.

Wie komme ich zu einem rechtssicheren Impressum?
Wer sein Impressum selbst erstellt, findet im Internet kostenlose Impressums-Generatoren.

Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder unvollständig ist?
Fehlen die Pflichtangaben, kann ein etwaiger Verstoß für das Unternehmen teuer werden. Im Maximalfall können von den Aufsichtsbehörden Bußgelder bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Außerdem drohen Abmahnungen von Wettbewerbsverbänden oder konkurrierenden Friseursalons.

IM GESPRÄCH

Norman Buse Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei Buse Herz Grunst Rechtsanwälte