03.08.2017
Entgelt, Abgeltung und mehr
Worin unterscheiden sich eigentlich Urlaubszahlungen? Drei Varianten gibt es: Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung. Wir klären auf.
Urlaubsentgelt ist die Lohnfortzahlung während des Urlaubs. Hier ist zu beachten: Hat der Arbeitnehmer wechselnde Verdienste, so sieht das Bundesurlaubsgesetz vor, dass der durchschnittliche Arbeitsverdienst der letzten drei Monate anzusetzen ist. Zusätzlich für Überstunden gezahlte Verdienste bleiben beim Urlaubsentgelt außer Acht. Hat sich im Bemessungszeitraum eine Lohnerhöhung ergeben, wird das neue Arbeitsentgelt berücksichtigt. Gibt es hiervon abweichende Regeln, müssen diese ausdrücklich im Tarif- oder Arbeitsvertrag festgehalten sein.
Urlaubsgeld ist die zusätzliche Leistung des Arbeitgebers neben dem Urlaubsentgelt. Sie steht zu, wenn sich der Anspruch aus einem Tarif- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise einer Betriebsvereinbarung ergibt. Das Gesetz schweigt dazu. Allerdings kann sich ein Zahlungsanspruch auch daraus ergeben, dass ein Arbeitgeber Urlaubsgeld freiwillig bereits drei Jahre hintereinander „vorbehaltlos“ gezahlt hat. Urlaubsgeld erhält ein Arbeitnehmer meist in Festbeträgen oder in Prozentsätzen zum Gehalt. Auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit kann eine Rolle spielen.
Urlaubsabgeltung. Unter Arbeitnehmern weit verbreitet ist die Auffassung, dass sie, wenn sie – aus welchen Gründen auch immer – ihren Erholungsurlaub nicht genommen haben, eine Barabgeltung verlangen können. Das stimmt nicht. Urlaub darf vom Arbeitgeber nur dann bar abgegolten werden, wenn das Arbeitsverhältnis endete und Urlaub noch „offen steht“.
Quelle: Wolfgang Büser