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18.08.2022

Corona-Soforthilfen: Land NRW unterliegt im Rechtsstreit

In drei Leitverfahren hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden: Solo-Selbständige müssen Corona-Hilfen nicht an das Land NRW zurückzahlen.

Bei dem Verfahren ging es vor allem um die Frage: Waren die Antragsformulare und der Bewilligungsbescheid aus dem Frühjahr 2020 so formuliert, dass auch eine Rückzahlung denkbar war? Laut Ansicht der Richter nicht! Sie betonten, die Formulierungen müssten klar und für Normalbürgern verständlich sein. Das seien sie aber in den Bewilligungsbescheiden nicht gewesen. Laut Gericht konnten deshalb die Antragsteller davon ausgehen, dass sie die gesamte Soforthilfe von 9.000 Euro nicht zurückzahlen müssen.

Was ist passiert?

Als im Frühjahr 2020 kleine Unternehmen und Selbständige durch verschiedene Corona-Maßnahmen in wirtschaftliche Notlagen gerieten, gab es vom Staat u. a die sog. Soforthilfen. Auch die drei Kläger (ein Restaurantbesitzer, eine Betreiberin eines Kosmetikstudios und ein Rechtsanwalt) erhielten diese in Höhe von 9.000 Euro.

Die zuständige Bezirksregierung Düsseldorf setzte später aber im Rahmen sog. Rückmeldeverfahren die Höhe der zugestandenen  Soforthilfe auf nur ca. 2.000,- Euro fest und forderte etwa 7.000,- Euro zurück.

Dagegen reichten die drei Betroffenen Klage ein – mit Erfolg: Die zuständige 20. Kammer des Gerichts hat nun entschieden, dass diese Schlussbescheide rechtswidrig sind.

Achtung: Laut Gericht müssen nur diejenigen die Hilfe nicht zurückzahlen, die gegen den NRW-Schlussbescheid fristgerecht Klage eingelegt haben. Zudem ist das Urteil ist nicht zwangsläufig auf andere Bundesländer übertragbar.

Noch 500 Verfahren in NRW anhängig

Beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind noch weitere ca. 500 Klageverfahren rund um die Corona-Soforthilfen anhängig. Wie mit diesen umzugehen ist, wird die Kammer in Kürze entscheiden.

Weitere Details zum Verfahren und das weitere Vorgehen können Sie hier auch auf der Homepage der IG-NRW Soforthilfe nachlesen. Die IG-NRW Soforthilfe kämpfen seit über 2 Jahren gegen das Chaos mit der Soforthilfe-Rückforderung.

Empfehlung des ZV Friseurhandwerks

Friseur*innen, die vor kurzem einen solchen Rückforderungsbescheid erhalten haben, empfiehlt der ZV sich schnellstmöglich rechtlich beraten zu lassen und im Zweifel selbst dagegen rechtlich vorzugehen. Dies bringe einen Zeitgewinn, der zu einer gründlicheren rechtlichen Überprüfung genutzt werden könne.