01.03.2017

Anbieter besser schützen

Beim derzeitigen Telemediengesetz ist Nachsitzen angesagt: Denn aktuell bewahrt es Inhaber, die offenes WLAN anbieten, nicht vor zivilrechtlichen Abmahnungen.

Ein neuer Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums muss her. Der dritte seiner Art soll die so genannte Störerhaftung ein für allemal sterben lassen, berichten überregionale Medien wie „Zeit online“ oder „Süddeutsche.de“. Im Klartext heißt das: Friseursalons, Restaurants oder Flughäfen sollen zuverlässig davor geschützt sein, bei Missbrauch des freien Internetzugangs durch ihre Kunden selbst zu haften. Das gilt sowohl für Schadensersatz als auch indirekt für teure Unterlassungserklärungen oder Anwaltskosten. Denn Abmahnanwälte verschicken auch nach der Gesetzesänderung vom Sommer 2016 fleißig ihre Unterlassungserklärungen und verdienen damit richtig Geld. Zudem sollen Hotspot-Betreiber künftig nicht gezwungen werden dürfen, ihren Zugang mit Passwörtern zu schützen. Wird der Gesetzesentwurf nun in dieser Form beschlossen, ist die Störerhaftung wohl endgültig ein abgeschlossenes Kapitel.