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16.05.2022

Alle Corona-Daten jetzt löschen

In den letzten zwei Jahren mussten Salons die Kontaktdaten ihrer Kund*innen und auch Mitarbeiter*innen erheben und im Fall einer Infektion an die Gesundheitsämter weitergeben. Seit dem 20. März 2022 ist diese Pflicht entfallen.

Das heißt auch, dass Betriebe diese Daten jetzt löschen müssen. Darauf weist Bettina Gayk, Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen hin.

Auch für Arbeitgeber*innen im Salon gilt: Alle vorliegenden Test- und Impfnachweise ihrer Mitarbeitenden müssen gelöscht werden, denn auch die 3G-Regelung ist ausgelaufen. Die Chef*innen sind nicht mehr berechtigt, einen Impf- oder Testnachweis zu verlangen. Selbst wenn sie in einer Gefährdungsbeurteilung zu dem Ergebnis kommen, dass weiterhin Schutzmaßnahmen im Betrieb notwendig sind, dürfen sie nicht danach fragen.

Tipp: Bei Daten, die in Papierform erhoben wurden, sollte ein geeigneter Schredder verwendet werden. Daten, die in elektronischer Form erhoben wurden, sind so zu löschen, dass sie nicht wiederhergestellt werden können.