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12.08.2021

Achtung: Die Rückzahlung der Soforthilfe rollt an!

Lesen Sie die Mitteilungen der jeweiligen Bundesländer genau und prüfen Sie Ihren Liquiditätsengpass, rät TOP HAIR-Steuerexperte Holger Püschel.

Die Corona-Soforthilfe hat beim ersten Lockdown im März und April 2020 verhindert, dass Friseurunternehmen in ernste Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Die meisten Salons haben zwischen 9.000 Euro und 25.000 Euro an Hilfsgeldern erhalten. Nun haben die ersten Bundesländer (insbesondere Nordrhein-Westfalen und Hamburg) die Empfänger der Soforthilfen aktiv dazu aufgefordert, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass mitzuteilen.Andere Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg und Bayern) weisen auf ihren Internetseiten darauf hin, dass die Soforthilfeempfänger von sich aus verpflichtet sind, ihren tatsächlichen Liquiditätsengpass zu prüfen.

Denn durch die außerordentlich guten Umsätze im Mai 2020 konnten die Salons die Verluste der Vormonate in vielen Fällen fast ausgleichen. Dadurch ist der Liquiditätsengpass wesentlich geringer ausgefallen, als ursprünglich zu befürchten war. Folge ist jedoch, dass nun eine Rückzahlung der Soforthilfe droht. Tipp: Die Mitteilungen auf den offiziellen Internetseiten im jeweiligen Bundesland genau lesen. Das Thema zu ignorieren, ist wegen eines möglichen Subventionsbetrugs besonders gefährlich.