Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Corona-Soforthilfeausgleichsgesetz verabschiedet. Betriebe, die Corona-Soforthilfen zurückgezahlt haben, bekommen diese dadurch wieder erstattet, wer noch nicht gezahlt hat, muss nicht zahlen.
Wie der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg vermeldet, gelte die Regelung ausschließlich für Baden-Württemberg und betreffe alle Anträge, die auf Basis der Soforthilfe-Richtlinie vom März 2020 gestellt wurden. Später gestellte Anträge sind davon explizit ausgenommen.
Das Corona-Soforthilfeausgleichsgesetz gilt auch für Betriebe, die Rückforderungen der landeseigenen L-Bank bereits beglichen haben oder nicht juristisch dagegen vorgegangen sind. Damit schafft das Land eine einheitliche Lösung für sämtliche betroffenen Friseurbetriebe im Südwesten.
Umstrittene Rückzahlungsverfahren werden neu geregelt
Die umstrittenen Rückzahlungsverfahren werden auf gesetzlicher Grundlage neu geregelt. Das heißt, wer Rückzahlungen bereits geleistet hat, der bekommt diese wieder erstattet, wer noch nicht zurückgezahlt hat, muss dies auch nicht. Das stärke die wirtschaftliche Stabilität der Friseurbetriebe, die ausbilden und regulär beschäftigen, heißt es in der Pressemeldung des Fachverbands. In einem Marktumfeld, das von Wettbewerbsverzerrungen, Nachwuchsmangel und hoher Bürokratie geprägt ist, verschaffe das Gesetz finanziellen Spielraum und sichere Existenzen.
„Friseurinnungswesen ist unverzichtbar“
Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg bewertet den Beschluss als wichtigen Schritt für das Handwerk. Landesvorsitzender Dirk Reisacher erklärt: „Dieses Dilemma hat nun ein gutes Ende, für unser baden-württembergisches Friseurhandwerk und darüber hinaus. Es liegt einmal mehr klar auf der Hand: Ohne die Einflussnahme unserer handwerkspolitischen Netzwerke wären wir nicht so weit gekommen. Das baden-württembergische Friseurinnungswesen hat bewiesen, dass es für das Friseurhandwerk im Land unverzichtbar ist.“
Details zur konkreten Abwicklung, wie die Betriebe ihr Geld zurückerhalten, will das zuständige Wirtschaftsministerium in Baden-Württemberg zeitnah veröffentlichen.
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