02.12.2016
Zoll prüfte Friseurbetriebe
Der Zoll führte eine bundesweite Schwerpunktprüfung bei 6.145 Friseurbetrieben durch und wurde fündig. Eine gute Nachricht: Die meisten Friseurbetriebe halten sich an den Mindestlohn. Der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks zieht Bilanz.
Initiiert durch das Aktionsbündnis zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zwischen Friseurhandwerk, Bundesfinanzministerium, Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, wurde am 23. und 24. November erstmals eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Friseurhandwerk durch rund 2.700 Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführt.
Gesetzliche Mindestlohn wird überwiegend gezahlt
Seit dem 1. August 2015 hat jeder Arbeitnehmer im Friseurhandwerk Anspruch auf den Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Daher lag das besondere Augenmerk der Kontrollen auf der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, um „schwarze Schafe“ der Branche aufzuspüren. Im Rahmen der bundesweiten Aktion wurden 6.145 Betriebe überprüft und 15.189 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Erfreuliche Erkenntnis war, dass der gesetzliche Mindestlohn von den Friseurbetrieben überwiegend gezahlt wird. Als Ergebnis der Schwerpunktprüfung wurden dennoch 74 Ermittlungsverfahren durch den Zoll gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeleitet. Bei den 32 Strafverfahren handelt es sich überwiegend um das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und den illegalen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel.
Hauptsächlich Arbeitsgenehmigungen
Die 42 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen hauptsächlich die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung und Verletzungen der Aufzeichnungspflicht. In nur sechs Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Unterschreitung des Mindestlohnes eingeleitet. In circa 1.100 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich.
(Quelle: www.friseurhandwerk.de)