06.04.2018

Vertragslösungsquote wirft Fragen auf

Es ist unbestritten, dass das Friseurhandwerk Nachwuchssorgen hat. Zudem sorgt jetzt die Vertragslösungsquote für Gesprächsstoff.

Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung geht aus dem Entwurf für den Berufsbildungsbericht 2018 hervor, dass 2017 gut 146.000 Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst wurden. Bei Friseur-Azubiswürde sogar „…etwa jeder Zweite vor der Abschlussprüfung aufhören.“ Doch stimmt das so?

Nein, denn die Vertragslösungsquote sagt nur etwas darüber aus, wie viele Verträge gelöst wurden. Sie ist nicht gleichzusetzen mit der Abbruchquote! Viele Azubis setzen ihre Ausbildung nämlich im gleichen Ausbildungsberuf fort – nur in einem anderen Salon.

Bisher sind die Zahlen aus dem Berufsbildungsbericht 2018 offiziell nicht vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bestätigt. Dennoch gibt es bereits viele Interpretationen. Eine davon ist, dass es einen Zusammenhang zwischen Ausbildungsvergütung und Ausbildungsabbruch gibt. So sagt Elke Hannack, Vizechefin des Deutschen Gewerkschaftsbundes, im Bericht der Süddeutschen Zeitung: "Dort wo die Vergütung besonders niedrig ist, sind die Abbrecherquoten extrem hoch. Viele steigen vorher aus, da sie mit der kargen Vergütung nicht über die Runden kommen."

Der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Holger Schwannecke, nimmt hierzu Stellung, hier ein Auszug: „Die Ausbildungsvergütung ist selten der Grund für den Abbruch einer Ausbildung. Schornsteinfeger-Azubis verdienen zum Beispiel deutlich weniger als der Schnitt und haben dennoch eine unterdurchschnittliche Vertragslösungsquote. Auszubildende in Maurerbetrieben hingegen verdienen deutlich mehr als der Schnitt, ihre Vertragslösungsquote hingegen ist überdurchschnittlich. Wir dürfen auch nicht die Themen Ausbildungsvergütung und Lohn in einen Topf werfen. Die Ausbildungsvergütung ist kein Lohn oder Gehalt, sondern ein Zuschuss zum Lebensunterhalt.“